Polizei-M: Organisierter Callcenterbetrug; sog. Schockanruf (München-Neuhausen)

Am Montag, 25.11.2024, gegen 17:30 Uhr, erhielt eine 57-Jährige mit Wohnsitz in München einen Anruf einer bislang unbekannten Täterin, die sich als eine Familienangehörige der 57-Jährigen ausgab. Diese gab an, einen Verkehrsunfall verursacht zu haben, wobei eine Radfahrerin verstorben wäre. Die weitere Gesprächsführung übernahm dann ein weiterer bislang unbekannter Täter, der sich als Polizeibeamter ausgab.

Im weiteren Verlauf wurde sie von einem angeblichen Staatsanwalt angewiesen, eine Kaution von mehreren Zehntausend Euro zu übergeben. Letztendlich übergab die 57-Jährige im Bereich der Linprunstraße Schmuck an einen bislang unbekannten Täter.

Der Betrug wurde erkannt, als die 57-Jährige sich in einem Krankenhaus nach der Familienangehörigen erkundigen wollte. Nach dem über den Notruf die Polizei verständigt wurde, wurden sofort Fahndungsmaßnahmen eingeleitet, die jedoch keine neuen Hinweise auf den Täter ergaben.

Die weiteren Ermittlungen werden durch das Kommissariat 61 (Callcenterbetrug) geführt.

Der Abholer wurde wie folgt beschrieben:

Männlich, ca. 170 cm groß, schlanke Statur, sprach gebrochenes Deutsch

Zeugenaufruf:

Wer hat im angegebenen Zeitraum im Bereich der Linprunstraße, Lorisstraße und Erzgießereistraße (Neuhausen) Wahrnehmungen gemacht, die im Zusammenhang mit diesem Vorfall stehen könnten?

Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 61, Tel. 089 2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.

Hinweis Ihrer Münchner Polizei:

Falsche Polizei- oder Kriminalbeamte und auch andere angebliche Amtspersonen (z. B. Richter, Staatsanwalt, etc.) verwenden häufig den Trick, dass ein Familienmitglied bzw. ein Angehöriger einen schweren Unfall verursacht hat und nun zur Abwendung einer Haft oder sonstigen Festhaltung eine entsprechende Kaution fällig sei.

Vergewissern Sie sich bitte durch einen selbstständigen Anruf beim Polizeinotruf 110, ob es sich tatsächlich um einen echten Anruf handeln könnte. Wenn Sie den Polizeinotruf 110 anrufen, vergewissern Sie sich bitte, dass ein vorheriger Anruf auch definitiv beendet wurde, indem der Hörer aufgelegt oder eine entsprechende Taste eines Mobiltelefons gedrückt wurde.

Dieser Hinweis gilt außerdem für Betrugsmaschen ähnlicher Art. Wenn Sie Anrufe von vermeintlichen Personen anderer Behörden erhalten, vergewissern Sie sich über einen unabhängigen Anruf bei dieser Behörde oder beim Polizeinotruf 110, ob der Anrufer tatsächlich in deren Auftrag bei Ihnen angerufen hat.

Wichtige Tipps gegen den Betrug durch Falsche Polizeibeamte:

  • Halten Sie in allen Fällen telefonische Rücksprache zu Ihrer Familie/Angehörigen.
  • Geben Sie am Telefon keine Details zu Ihren finanziellen Verhältnissen preis.
  • Die Polizei oder vergleichbare Amtspersonen werden Sie niemals um die Aushändigung von Geld oder sonstige Wertsachen bitten.
  • Lassen Sie keine Unbekannten in Ihre Wohnung.
  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen
  • Übergeben Sie grundsätzlich niemals Geld an fremde Personen und stellen Sie auch niemals Wertgegenstände zur Abholung vor die Tür.