Am Mittwoch, 02.03.2022, gegen 09:30 Uhr, erhielt eine 55-Jährige mit Wohnsitz in München einen Anruf eines angeblichen Polizeibeamten. Der unbekannte Anrufer gab an, er sei vom Raubdezernat und erklärte der 55-Jährigen, dass in der Nachbarschaft eingebrochen und beim festgenommenen Täter ein Zettel mit ihren Personalien aufgefunden wurde. In der weiteren Gesprächsführung wurde die 55-Jährige angewiesen, Bargeld abzuheben, welches sie im Anschluss einem unbekannten Abholer an der Wohnungstür übergab.
Der Täter entfernte sich im Anschluss in unbekannte Richtung. Der Vermögensschaden beläuft sich auf über Zehntausend Euro.
Kurze Zeit später erkannte die 55-Jährige den Betrug und wählte den Notruf 110 der Polizei.
Die AG Phänomene hat die weiteren Ermittlungen übernommen:
Der Abholer wurde wie folgt beschrieben:
Männlich, ca. 170 cm groß, schlanke Statur, kurze Haare; er trug eine schwarze Mütze und eine FFP-2-Maske
Zeugenaufruf:
Wer hat im angegebenen Zeitraum im Bereich der Neuherbergstraße und Hildegard-von-Bingen-Anger (Am Hart) Wahrnehmungen gemacht, die im Zusammenhang mit diesem Vorfall stehen könnten?
Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kriminalfachdezernat 3, -AG Phänomene-, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.
Hinweis Ihrer Münchner Polizei:
Falsche Polizei- oder Kriminalbeamte verwenden fast immer den Trick, dass sie die Angerufenen über vermeintliche Einbrüche in der Nachbarschaft informieren. Sie behaupten, dass sie deshalb in der Wohnung mögliche Geld- bzw. Schmuckbestände kontrollieren müssten.
Vergewissern Sie sich bitte durch einen selbstständigen Anruf beim Polizeinotruf 110, ob es sich tatsächlich um einen Polizeibeamten handeln könnte. Wenn Sie den Polizeinotruf 110 anrufen, vergewissern Sie sich bitte, dass ein vorheriger Anruf auch definitiv beendet wurde, indem der Hörer aufgelegt oder eine entsprechende Taste eines Mobiltelefons gedrückt wurde. Lassen Sie keine unbekannten Personen in Ihre Wohnung, die sich nicht eindeutig legitimieren können.
Dieser Hinweis gilt außerdem für Betrugsmaschen ähnlicher Art. Wenn Sie Anrufe von vermeintlichen Personen anderer Behörden erhalten, vergewissern Sie sich über einen unabhängigen Anruf bei dieser Behörde, ob der Anrufer tatsächlich in deren Auftrag bei Ihnen angerufen hat.
Machen Sie am Telefon niemals Angaben über Ihre finanziellen Verhältnisse und teilen Sie keine Bankverbindungsdaten mit.