Online-Überweisung bewahrt Verurteilten vor dem Gefängnis

Bildunterschrift: Beinahe täglich nimmt die Bundespolizei mit Haftbefehl gesuchte Personen fest. Nicht alle haben das Glück, durch Zahlung einer Geldstrafe dem Gefängnis zu entgehen. (Beispielbild)
Bildunterschrift:
Beinahe täglich nimmt die Bundespolizei mit Haftbefehl gesuchte Personen fest. Nicht alle haben das Glück, durch Zahlung einer Geldstrafe dem Gefängnis zu entgehen. (Beispielbild)

-Bundespolizisten am Münchner Airport vollstrecken Haftbefehl-

Flughafen München – Gestern (14. Juli) ist der Bundespolizei ein 39-jähriger, verurteilter Straftäter ins Netz gegangen. Als der mit Haftbefehl Gesuchte bei seiner Ankunft aus Kiew die Einreisekontrolle durchlief, entdeckten die Beamten die Fahndungsnotiz. Erst sah alles danach aus, als ob der Festgenommene ins Gefängnis müsste, weil er die geforderte Geldstrafe nicht komplett bezahlen konnte. Dank Internet und dem Wohlwollen der Berliner Justiz durfte er schließlich die Wache der Bundespolizei als freier Mann wieder verlassen.

Das Amtsgericht Berlin Tiergarten hatte den in Berlin wohnhaften Tschechen im Mai 2014 wegen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt zu 8.400 Euro Geldstrafe oder 280 Tagen Ersatzhaft verurteilt. Der Mann hatte auch gleich begonnen, seine Schulden bei der Berliner Justiz zu begleichen. Allerdings hatte er die Zahlungen wohl zu früh eingestellt. Als bei den Behörden kein Geld mehr eingegangen war und der Verurteilte sich auch auf die Ladung zum Haftantritt nicht gestellt hatte, schrieb ihn die Staatsanwaltschaft Berlin mit Vollstreckungshaftbefehl zur Festnahme aus. Laut Haftbefehl hatte der Berliner noch einen Restbetrag von 3.400 Euro plus Verfahrenskosten von 152 Euro zu bezahlen oder ersatzweise 113 Tage Freiheitsstrafe abzusitzen.

Nachdem Bundespolizisten am Münchner Flughafen den 39-Jährigen gestern verhaftet hatten, konnte er nur 2.500 Euro bezahlen. Mehr spuckte der örtliche Geldautomat nicht aus. Was tun? Ein Anruf bei der Staatsanwaltschaft Berlin brachte die Lösung. Die zuständige Rechtspflegerin gestattete dem Schuldner ausnahmsweise, den offenen Restbetrag per Online-Überweisung zu begleichen. So konnte er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen die Wache verlassen und seine Reise fortsetzen.

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Beinahe täglich nimmt die Bundespolizei mit Haftbefehl gesuchte Personen fest. Nicht alle haben das Glück, durch Zahlung einer Geldstrafe dem Gefängnis zu entgehen. (Beispielbild)