Das Kreisverwaltungsreferat informiert im Internet über die aktuellen Vorgaben für Gastronomiebetriebe zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus. Gemäß dem Hygienekonzept Gastronomie des Freistaats haben gastronomische Betriebe alles zu unterlassen, was eine Ausbreitung des Virus unterstützen könnte.
Solange es keinen Impfstoff gibt, sind Vernunft und Verantwortungsgefühl das beste Mittel gegen Corona. Die Regeln zum Infektionsschutz in Gastronomiebetrieben gibt es auf www.muenchen.de/gastro