Notbetreuung in städtischen Kitas: Keine Gebühren bei bis zu fünf Tagen

Am 29.03.2019 um 18:00 Uhr liest Rudolf Linner aus seiner Biografie „Kindheit in Dachau“ in der Stadtbücherei Dachau.
Symbolbild

Eltern können ihre Kinder an bis zu fünf Tagen im Monat in die Notbetreuung der städtischen Kindertagesstätten geben, ohne dass dafür Besuchs- und Verpflegungsgebühren bezahlt werden müssen. Dies bedeutet eine Entlastung für die Eltern. Denn bisher musste die volle Monatsgebühr erhoben werden, wenn ein Kind auch nur einen Tag in der Notbetreuung war.

Möglich ist die neue Vorgehensweise aufgrund eines Beschlusses der Bayerischen Staatsregierung, die entfallenen Elternbeiträge zum Teil zu ersetzen, wenn Kinder die Notbetreuung nur an bis zu fünf Tagen im Monat besuchen. Allerdings ersetzt der Freistaat nicht mehr 100 Prozent wie im vergangenen Jahr, sondern nur noch 70 Prozent.

Trotzdem wird die Stadt Dachau bei ihren Einrichtungen komplett auf die Erhebung von Gebühren verzichten, wenn ein Kind nur bis zu fünf Tage in die Notbetreuung gegeben wird.

Der Stadtrat hat am 26. Januar 2021 außerdem beschlossen, die freigemeinnützigen Kita-Träger finanziell so zu unterstützen, dass diese den Eltern ebenfalls eine Entlastung anbieten können.

Für die anderen privaten Träger strebt die Stadt eine ähnliche Lösung an, muss hierzu aber noch die Förderrichtlinie des Freistaats abwarten.

Oberbürgermeister Florian Hartmann freut sich über die Neuregelung: „Dass der Staat sich jetzt auch am Gebührenersatz beteiligt, wenn Kinder nur wenige Tage die Notbetreuung nutzen, ermöglicht es uns, deutlich mehr Eltern zu entlasten als bisher und die Eltern in schwierigen Betreuungssituationen zu unterstützen.“

Die weiteren Details der Neuregelung sind auf der städtischen Website www.dachau.de im Bereich Kinderbetreuung abrufbar.