Zum 1. Mai 2014 wurde aus dem Verkehrszentralregister (VZR) das neue Fahreignungsregister (FAER) und das bestehende Punktesystem auf das neue Fahreignungs-Bewertungssystem umgestellt.
Im FAER werden, anders als in der vorangegangenen Regelung, nur die Entscheidungen über Ordnungswidrigkeiten eingetragen, die Einfluss auf die Sicherheit des Straßenverkehrs haben. Maßgebend für die Speicherung ist allein die Tatsache, dass die Zuwiderhandlung in der Anlage 13 zu § 40 FeV aufgeführt ist. Die im FAER gespeicherten Eintragungen werden den Fahrerlaubnisbehörden zur Überprüfung der Fahreignung bereitgestellt.
Allerdings werden für einige Tatbestände, die nicht mehr im FAER zu speichern sind, die Geldbußen angemessen angehoben.
Die wesentlichen Änderungen im Überblick:
- Der Punktekatalog wird entrümpelt
- Feste Tilgungsfristen für Verjährungen
- Nur noch 3 Punktekategorien
- Drei Maßnahmenstufen
- Neues, freiwilliges Fahreignungsseminar für besseres Fahrverhalten
- Klare Regelung zum Punkteabbau
Die Neuregelung des Punktesystems
Pressemitteilung des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Neues Fahreignungs-Bewertungssystem
Weiterführende Informationen des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Neues Punktesystem ab dem 1. Mai 2014 – Was ändert sich?
Informationen des Kraftfahrt-Bundesamt
Bußgeldrechner der Bayerischen Polizei