Flughafen München – Am Mittwoch (6. Mai) haben Bundespolizisten einen syrischen Staatsangehörigen gestoppt, als er ohne die erforderlichen Dokumente in München ankam. Der 52-Jährige fiel den Beamten auf, als er aus Mailand am Münchner Airport ankam.
Der Flüchtling hatte laut eigener Aussage bereits acht erfolglose Versuche unternommen, nach Deutschland zu kommen. Mehrmals sei er von Schleusern übers Ohr gehauen worden. Er bat die Bundesbeamten um Asyl.
Auf der Dienststelle erzählte er den Bundespolizisten, er habe seine Heimat Dara in Syrien zusammen mit seiner Familie wegen des Krieges verlassen. Von Dara seien sie auf dem Landweg über Damaskus nach Beirut, dann weiter nach Istanbul geflohen. Nach einer wahren Odyssee innerhalb der Türkei, übers Mittelmeer und auf verschiedene griechische Inseln seien sie schließlich in Athen gelandet. Überall seien sie schlecht behandelt und immer wieder übers Ohr gehauen worden. er habe viel Geld an vermeintliche Schleuser bezahlt, die aber nach der Geldübergabe nie wieder aufgetaucht seien.
Während der Zeit in Griechenland habe er immer wieder erfolglos versucht, nach Deutschland zu reisen. Sieben Mal habe ein Schleuser versucht, ihn auf dem Luftweg nach Deutschland zu bringen. Dies sei immer bereits an der Polizei am Athener Flughafen gescheitert. Einmal habe man ihn und seine Familie auf dem Landweg schleusen wollen, was aber auch bereits in Mazedonien gescheitert sei. Die mazedonische Polizei habe sie dann postwendend wieder nach Griechenland gebracht. Insgesamt habe er so etwa 5.500 Euro an Schleuserorganisationen bezahlt. Dieser Flug nach München sei das neunte Mal, dass er einem Schleuser Geld bezahlt habe. Einen legalen Versuch habe er nie unternommen.
Der Syrer betonte, er wolle in Deutschland nach den Gesetzen leben. Er erwarte sich ein sicheres Leben für sich und seine Familie, die er später nachholen wolle.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen übergaben die Bundespolizisten den Flüchtling an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das jetzt über den Asylantrag und die weitere Unterbringung des 52-Jährigen entscheiden wird.