Neues von der Kfz-Zulassung

Ab 1. April dürfen Kurzzeitkennzeichen nur noch ausschließlich für Probe- und Überführungsfahrten von außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen verwendet werden.
Das Kurzzeitkennzeichen wird einem bestimmten Fahrzeug zugeteilt. Die sogenannte Blankozuteilung ohne Fahrzeugdaten ist zukünftig nicht mehr zulässig. Weiterhin ist es erforderlich, dass eine gültige Betriebserlaubnis vorgelegt werden muss und die Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung noch nicht abgelaufen ist.

Ausnahmen und weitere Einzelheiten hierzu sind auf der Internetseite des Landratsamtes, www.landkreis-muenchen.de, in der Rubrik Auto und Verkehr, veröffentlicht.

Als weiterer Service für die Kunden wird neben den bereits möglichen Wunschkennzeichen eine zusätzliche Vorwegreservierung angeboten, wobei jeweils das nächste freie Kennzeichen vorgemerkt wird.

Dieses Angebot bietet sich insbesondere für Autohäuser und Zulassungsdienste an sowie dann, wenn man die Kennzeichenschilder vor der Zulassung bei einer frei gewählten Kennzeichenprägestelle erwerben möchte. Diese Vorwegreservierung kann ebenfalls über die Homepage des Landratsamtes, Rubrik Auto und Verkehr, abgewickelt werden.

Mehr Service übers Internet
Seit Januar können Fahrzeughalter eine Außerbetriebsetzung internetbasiert vornehmen. Über Voraussetzungen und Details können sich die Bürger auf der Internetseite, in der Rubrik Auto und Verkehr, informieren. Als Verbesserung der Kundenbetreuung wurde hierfür ein Bürgerserviceportal eingerichtet, das ebenfalls über die Webseite des Landratsamtes erreichbar ist. Alternativ besteht auch weiterhin die Möglichkeit, die Außerbetriebsetzung direkt vor Ort in einer Zulassungsstelle durchzuführen.

Neu geregelt ist seit Jahresbeginn des Weiteren die Mitnahme der Kfz-Kennzeichen bei Umzügen innerhalb Deutschlands. Die bisherigen Kennzeichen am zugelassenen Fahrzeug können seitdem auch bei einem neuen Wohnsitz beibehalten werden. Eine Änderung der Fahrzeugpapiere auf die neue Anschrift ist jedoch weiterhin erforderlich. Auch hierzu finden sich Informationen im Internetauftritt. Eine Mitnahme des Kennzeichens auf ein neues Fahrzeug sowie die erneute Zuteilung des Kennzeichens auf das gleiche Fahrzeug nach einer Außerbetriebsetzung ist aber nicht möglich.

Zur telefonischen Beantwortung weitergehender Fragen steht die Zulassungsstelle in Grasbrunn gerne unter der Telefonnummer 089/6221-3000 zur Verfügung.