Neu ab Dienstag, den 09. 06. 2020: Maskenpflicht auf den Recyclinghöfen

Neu ab Dienstag, den 09. 06. 2020: Maskenpflicht auf den Recyclinghöfen

Ab Dienstag, den 09.06.2020 darf die Anlieferung auf den Recyclinghöfen nur noch mit Mund-Nasen-Bedeckung erfolgen.

Im Gegenzug dazu sollen die bestehenden Einlassbegrenzungen nach und nach aufgehoben werden, um möglichen Stau vor den Höfen zu verringern.

Die eingeschränkten Öffnungszeiten bleiben vorerst bestehen.

Bitte halten Sie unbedingt bei der Anlieferung die nach wie vor geltenden Sicherheitsabstände ein. Fahren Sie nur auf den Hof ein, wenn ausreichend Platz für die Entsorgung ist. Die Treppenzugänge zu den Containern dürfen nur einzeln betreten werden.

Wenn möglich sollte man für die Recyclinghof-Fahrt stark frequentierte Tage wie z.B. Freitagnachmittag und Samstag meiden.