Medieninformation der Stadt Dachau: Werden Sie Schöffe!

Dachau

Ohne Laienrichter kann kein Schöffengericht ein Urteil fällen. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit, Reife und geistige Beweglichkeit. Schöffen nehmen insofern ein wichtiges und bedeutendes Ehrenamt in unserer Gesellschaft wahr. Für die Amtsperiode der Jahre 2019 bis 2023 erstellt die Stadt Dachau eine Vorschlagsliste, die dann vorbereitend für die Wahl an das Amtsgericht weiter geleitet wird.

Wenn Sie Interesse an dieser verantwortungsvollen Aufgabe haben und folgende Voraussetzungen erfüllen bewerben Sie sich bitte bei der Stadt Dachau:
Sie sind Dachauer Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit, dürfen ein öffentliches Amt bekleiden, Sie sind am 01.01.2019 mindestens 25 und nicht älter als 69 Jahre.

Bitte senden Sie das ausgefüllte Bewerbungsformular, das Sie unter www.dachau.de finden, mit Angabe Ihres Berufes, Ihres vollständigen Namens, Geburtstag und –ort, sowie Ihrer Anschrift an die Stadt Dachau, Bürgerbüro.

Für Rückfragen steht Ihnen das Bürgerbüro unter Telefon 08131 75 245 gerne zur Verfügung.