Alle drei Jahre müssen Großanlagen zur Trinkwassererwärmung in vermieteten Wohngebäuden auf Legionellen überprüft werden; die Frist zur erstmaligen verpflichtenden Kontrolle ist vom Gesetzgeber vorgegeben und endet am 31. Dezember. Eine Verlängerung der gesetzliche Frist ist nicht möglich. Das Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) informiert, dass Ausnahmegenehmigungen nicht erteilt werden können.
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Bauzentrum informiert über Legionellen im Trinkwasser
12. Juli 2014
SK
Allgemein
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