Landkreis München aktuell: Quarantäneregeln für Kontaktpersonen gelockert

Unter bestimmten Umständen dürfen Kontaktpersonen die Quarantäne
sofort beenden
Bund und Freistaat haben mit Wirkung zum heutigen Samstag, 15. Januar, die
Quarantäneregeln für Kontaktpersonen von mit dem Coronavirus Infizierten
gelockert.

Folgende Kontaktpersonen müssen sich ab sofort nicht mehr in
Quarantäne begeben, sofern sie frei von Symptomen sind:
Dreimal Geimpfte (Vollständig geimpft + Boosterimpfung)
Genesene innerhalb der ersten drei Monate nach Erkrankung
Geimpfte innerhalb der ersten drei Monate nach der zweiten Impfung
Genesene mit zusätzlicher Impfung
Mit dem J&J-Impfstoff Geimpfte, die zusätzlich zweimal geimpft sind
Für Kontaktpersonen, die sich zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund einer
Einzelanordnung des Gesundheitsamts noch in Quarantäne befinden und zum
oben genannten Personenkreis gehören, endet die Quarantäne sofort, sofern sie
frei von Symptomen sind.

Das gilt auch für Kontaktpersonen von mit der Omikron-Variante Infizierten.

Für andere Kontaktpersonen gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht mit
Verkürzungsmöglichkeit ab dem siebten Tag. Die Testung zur vorzeitigen
Beendigung der Quarantäne kann mittels Nukleinsäuretest oder Antigentest
erfolgen. Das vorzeitige Ende der Quarantäne wird erst wirksam mit der
Übermittlung des negativen Testergebnisses an das zuständige Gesundheitsamt.
Bürgerinnen und Bürger des Landkreises München können ihren Testnachweis
über das hier verlinkte Kontaktformular einreichen.

Ausnahmeregelungen für Kinder und Jugendliche
Für Schülerinnen und Schüler sowie für Kinder, die Kindertageseinrichtungen,
Kindertagespflegestellen oder Heilpädagogische Tagesstätten besuchen, endet
die häusliche Quarantäne bereits, wenn der enge Kontakt zu dem bestätigten
COVID-19 Fall mindestens fünf Tage zurückliegt, während der Quarantäne keine
für COVID-19 typischen Krankheitszeichen aufgetreten sind und ein frühestens
fünf Tage nach dem letzten engen Kontakt durchgeführter Nukleinsäuretest oder
Antigentest ein negatives Ergebnis zeigt.

Voraussetzung für das vorzeitige Ende der Quarantäne ist ebenfalls die
Übermittlung des negativen Testergebnisses an das zuständige Gesundheitsamt.

Verkürzte Quarantäne auch für Infizierte
Auch Personen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, müssen sich in der
Regel nur noch zehn Tag in Quarantäne begeben.


Die Isolation endet bei asymptomatischen Personen frühestens sieben Tage
nach Erstnachweis des Erregers bzw. bei symptomatischen Krankheitsverlauf
frühestens sieben Tage nach Symptombeginn, sofern seit mindestens 48
Stunden Symptomfreiheit besteht und ein frühestens an Tag sieben
durchgeführter Nukleinsäuretest oder Antigentest, jeweils durchgeführt durch
eine medizinische Fachkraft oder eine vergleichbare, hierfür geschulte Person,
ein negatives Ergebnis zeigt.

Andernfalls endet die Isolation nach zehn Tagen und Symptomfreiheit seit
mindestens 48 Stunden, es sei denn, es liegt am 10. Tag ein höchstens 72
Stunden altes positives Testergebnis eines Nukleinsäuretest oder Antigentest,
jeweils durchgeführt durch eine medizinische Fachkraft oder eine vergleichbare,
hierfür geschulte Person, vor. In diesem Fall bestimmt die
Kreisverwaltungsbehörde, wann und unter welchen Bedingungen die Isolation im
Einzelfall endet.

Alle wichtigen Informationen gibt es auch immer aktuell unter: www.landkreis-
muenchen.de/coronavirus