Aus aktuellem Anlass weist das Kreisverwaltungsreferat darauf hin, dass derzeit in Briefkästen Münchner Haushalte Informationsblätter verteilt werden, die den Anschein erwecken, die Landeshauptstadt München würde zur Unterstützung eines bestimmten neuen Wahlvorschlagsträgers aufrufen.
Bei diesem Schreiben, das unter Verwendung des städtischen Briefkopfes erstellt wurde, handelt es sich um kein offizielles Schreiben der Landeshauptstadt München.
Etwaige rechtliche Maßnahmen gegen diese missbräuchliche Verwendung des städtischen Briefkopfes werden derzeit von der Stadt München geprüft. In diesem Zusammenhang erinnert das Wahlamt der Landeshauptstadt München nochmals daran, dass alle neuen Wahlvorschlagsträger für die Kommunalwahl am 16. März von den wahlberechtigten Münchner Bürgerinnen und Bürgern noch bis 3. Februar durch deren Unterschrift in folgenden Eintragungsstellen unterstützt werden können:
– Bezirksinspektion Mitte, Tal 31, Räume gemäß Beschilderung,
Zugang nicht barrierefrei
– Bezirksinspektion Nord, Leopoldstraße 202 a, Räume gemäß Beschilderung,
Zugang nicht barrierefrei
– Bezirksinspektion Ost, Trausnitzstraße 33, Eingang auch Friedenstraße
40, Räume gemäß Beschilderung, Zugang barrierefrei für Rollstühle
– Bezirksinspektion Süd, Implerstraße 9, 3. Obergeschoss, Bauteil C,
Raum 317, Zugang nicht barrierefrei
– Bezirksinspektion West, Landsberger Straße 486, Räume gemäß
Beschilderung, Zugang barrierefrei für Rollstühle
– Kreisverwaltungsreferat, Ruppertstraße 19, 3. Obergeschoss,
Raum 3008, Zugang barrierefrei für Rollstühle – Rathaus, Stadt-Information, Marienplatz 8, Zugang barrierefrei für Rollstühle
Weitere Informationen zur Kommunalwahl sowie zu den Öffnungszeiten
sind im Internet erhältlich unter www.wahlamt-muenchen.de