Das Rollerfahren ist in der Münchner Innenstadt auch künftig erlaubt. Grund für dieses Statement aus dem Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) der Landeshauptstadt München sind Aufkleber, die derzeit in München verteilt werden. Auf ihnen behaupten Unbekannte das Gegenteil.
Auf den roten Zetteln, auf denen das Stadtwappen – das Münchner Kindl – und der Schriftzug des RGU prangen, ist folgende Fehlinformation zu lesen: „Mit dem Beschluss vom 24.6.2014 des Stadtrats der Landeshauptstadt München, tritt nach §6 Absatz 3 der StVO ab 1. März 2015 das Verbot für kraftstoffbetriebene Roller in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist es nicht mehr erlaubt, die Umweltzone der Stadt München mit einem mit Verbrennungsmotor betriebenen Roller (50ccm) zu befahren.
“ Künftig seien nur noch E-Roller oder Roller, die vor dem 1. März 1990 zugelassen worden seien, erlaubt. Zuwiderhandlungen würden mit 250 Euro geahndet werden.
„Es handelt sich um eine Ente“, sagte Joachim Lorenz, Referent für Gesundheit und Umwelt. „Einen solchen Stadtratsbeschluss gibt es nicht.Der Ausschluss von kraftstoffbetriebenen Rollern ist aus Gründen des Umweltschutzes sicherlich eine charmante Idee. Allerdings hat der Gesetzgeber dies explizit ausgeschlossen.“ Konkret ist dies in der 35. Bundesimmissionsschutzverordnung zu lesen.
Zwei- und dreirädrige Kfz sind von der Plakettenpflicht der Umweltzone ausgeschlossen. „Rollerfahrerinnen und Rollerfahrer in München können nach wie vor durch die Innenstadt sausen“, sagt Lorenz. „Rechtlich ist dieser Fake sicherlich nicht ganz
unkritisch zu sehen, immerhin wird das Logo des RGU unberechtigt verwendet.
Das kann durchaus unangenehme Konsequenzen haben.“ Die Urheber sowie deren Motivation sind nicht bekannt. „Es handelt sich wohl um einen Streich. Aber vielleicht hat zumindest die eine oder der andere über ein E-Fahrzeug nachgedacht“, sagt Lorenz augenzwinkernd.