Keine Einwände gegen Tempo 30 auf der Landshuter Allee

Anmeldefrist für die Erstvergabe der Kita-Plätze endet am 3. April
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Der Stadtrat beschloss am 24. April mehrheitlich die Einführung von Tempo 30 auf dem von Stickstoffdioxid-Überschreitungen betroffenen Abschnitt der Landshuter Allee.

Begründet wurde diese Entscheidung mit der notwendigen Verbesserung der Luftwerte und der Vermeidung eines noch wesentlich umfassenderen Fahrverbotes für Diesel-Fahrzeuge.
Oberbürgermeister Dieter Reiter bat daraufhin die Regierung von Oberbayern als Rechtsaufsichtsbehörde um Einschätzung der verkehrsrechtlichen Zulässigkeit dieser Maßnahme. Nunmehr liegt das Ergebnis dieser Prüfung vor: Die Regierung von Oberbayern erhebt keine Einwände gegen die Einführung von Tempo 30 an dieser Stelle. Die Zuständigkeit hierfür liegt alleinig bei der Landeshauptstadt München. Aus diesem Grund hat Oberbürgermeister Reiter heute das zuständige Mobilitätsreferat gebeten, den Stadtratsbeschluss vom 24. April umzusetzen und so schnell wie möglich Tempo 30 auf dem betroffenen Abschnitt der Landshuter Allee einzurichten.