Die Vollversammlung des Stadtrats hat eine Allgemeinverfügung beschlossen, die an Silvester auch am Viktualienmarkt Feuerwerke verbietet. Damit sollen Brandschäden durch Feuerwerkskörper an den Marktständen und daraus resultierende Gefahren verhindert werden.
Die Regelung ergänzt die bereits veranlassten Maßnahmen. Zum Jahreswechsel gibt es demnach in der Landeshauptstadt ein komplettes Feuerwerksverbot am Marienplatz und in der Fußgängerzone bis einschließlich Stachus. Grundlage ist eine Gefahreneinschätzung des Polizeipräsidiums München.
Zusätzlich gibt es ein Böllerverbot in der Umweltzone innerhalb des Mittleren Rings.