Keine Gefahr für Anwohner und Mitarbeiter Nähere Informationen erfolgen im Lauf des Sonntags.
Im Zuge der Bauarbeiten für die Generalsanierung des Regierungsgebäudes in der Maximilianstraße wurde im Innenhof bei vorsorglich veranlassten Voruntersuchungen zu etwaig noch im Boden befindlichen alten Kampfmitteln aus dem Zweiten Weltkrieg eine sog. Anomalie festgestellt. Eine Spezialfirma bereitet deshalb vor, den Verdachtsgegenstand ab kommendem Freitag schrittweise freizulegen. Sollte es sich um ein Kampfmittel aus dem Zweiten Weltkrieg handeln, wird dann voraussichtlich am Sonntagvormittag der beigezogene Kampfmittelbeseitigungsdienst zusammen mit dem KVR entscheiden, was weiter zu veranlassen ist.
So könnte die mit der Einsatzleitung ab dem Zeitpunkt der Freilegung befasste Branddirektion der Landeshauptstadt München in enger Zusammenarbeit mit dem zuständigen Kampfmittelräumer etwa eine Evakuierung im Umkreis von ca. 300 Metern um den Fundort veranlassen.
Sollte dies erforderlich sein, wird das und ggf. konkrete Empfehlungen über die Medien kurzfristig bekanntgegeben werden.
Da die tatsächliche Freilegung des Verdachtsgegenstandes am Sonntag bereits in den Morgenstunden erfolgen wird, ist nach Einschätzung der Berufsfeuerwehr davon auszugehen, dass eine erforderliche Evakuierung im Laufe des Vormittags erfolgen würde. In diesem Fall würden die betroffenen Anwohner von Einsatzkräften der Polizei und der Feuerwehr direkt informiert werden. Entsprechende Aufenthaltsmöglichkeiten sowie Betreuungsangebote werden vom Planungsstab Feuerwehr vorgeplant.
Bei planmäßigem Ablauf könnten die Anwohner am Nachmittag wieder in ihre Wohnungen zurückkehren.
Das Staatliche Bauamt München, das die Baumaßnahme durchführt, hatte aufgrund der massiven Beschädigung des Regierungsgebäudes während des Zweiten Weltkrieges bereits vorsorglich eine Spezialfirma beauftragt, die die Bauarbeiten engmaschig begleitet und insbesondere vor Bohrungen vorsorgliche Sondierungsmaßnahmen durchführt. Ob es sich bei der nun festgestellten Anomalie/Verdachtsgegenstand um ein Kampfmittel aus dem Zweiten Weltkrieg handelt, kann nach Aussage der Spezialfirma ohne weitere Untersuchungen nicht mit Sicherheit festgestellt werden. Die Regierung von Oberbayern hat die Landeshauptstadt München als zuständige Sicherheitsbehörde über den Verdacht unverzüglich informiert.
Nach Einschätzung der Sicherheitsbehörde besteht bis zum Zeitpunkt der letzten Abklärung durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst am Sonntag keine Gefahr für die Anwohner, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regierung von Oberbayern sowie den angrenzenden Innenstadtbereich, auch weil erschütterungsintensive Bauarbeiten rein vorsorglich eingestellt wurden.
Um die Art des Verdachtsgegenstandes abschließend feststellen zu können, sind nun Schritt für Schritt sorgfältige Vorbereitungsarbeiten sowie weitere Erkundungen sowie die Freilegung des Funds nötig. Erst dann kann abschließend festgelegt werden, wie weiter vorzugehen ist. Diese Erkundungsarbeiten werden am kommenden Freitag und Samstag erfolgen.
Die tatsächliche Freilegung des Funds wird dann voraussichtlich am Sonntag durch die beauftragte Spezialfirma durchgeführt. Sollte sich hier herausstellen, dass es sich um ein Kampfmittel/Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg handelt, werden umgehend die bereits vorinformierten Sicherheitsbehörden und Einsatzkräfte durch die Spezialfirma aktiviert, um die erforderlichen Maßnahmen ergreifen zu können.
Abhängig von der Art des Verdachtsgegenstandes würde dann entsprechend der Vorgabe des zuständigen Feuerwerkers die ggf. erforderliche Evakuierung in dem letztlich erst von diesem vor Ort genau festzulegenden Bereich durch die zuständigen Sicherheitsbehörden, Berufsfeuerwehr, Polizei und Rettungskräfte durchgeführt.
Die aktuelle Lage gibt den Sicherheitsbehörden – anders als dies im Zusammenhang mit dem Fund von Kampfmitteln üblicherweise der Fall ist – die Möglichkeit, bereits jetzt Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen und Vorabinformationen zu gewährleisten.
So kann für ggf. erforderliche Maßnahmen vorgebaut werden. Feuerwehr und zuständige Sicherheitsbehörde werden bereits jetzt mit Einrichtungen im Umkreis der Regierung von Oberbayern Kontakt aufnehmen, um ein etwaiges Vorgehen bei einer ggf. erforderlichen Evakuierung zu besprechen.