
115 Millionen Euro hinterzogene Einfuhrabgaben festgestellt. Das Zollfahndungsamt München mit seinem Hauptsitz an der Donnersberger Brücke in München blickt nach Auskunft des Leiters, Regierungsdirektor Rudolf Ertl, auf ein arbeitsreiches Jahr zurück und zieht eine positive Bilanz.
Gegen insgesamt 1.740 Tatverdächtige wurden in knapp 1.500 Verfahren strafrechtliche Ermittlungen geführt und dabei festgestellt, dass sowohl im In- als auch im benachbarten EU-Ausland Zölle und Steuern in Höhe von insgesamt über 115 Millionen Euro hinterzogen worden sind. In 300 Fällen sprachen die Kriminalbeamtinnen und -beamten des Zolls die vorläufige Festnahme aus oder erwirkten Haftbefehle.
Im abgelaufenen Jahr 2019 verhängten die Gerichte in den beim Zollfahndungsamt München geführten Strafverfahren insgesamt 450 Jahre an Freiheitsstrafen. Geldstrafen und Auflagen wurden in Höhe von rund 880.000 Euro festgesetzt.
Die Tätigkeitsschwerpunkte lagen wie in den Vorjahren bei der Verfolgung von Zollstraftaten, der Rauschgiftkriminalität sowie im Bereich des Schmuggels von verbrauchsteuerpflichtigen Waren.
Verstöße gegen Zollvorschriften
Der Anreiz, bei der Einfuhr von Waren Abgaben zu sparen, besteht seit jeher. Der im Jahr 2019 allein in diesem Segment von den Beschäftigten des Münchner Zollfahndungsamts sowohl im In- als auch Ausland ermittelte Zoll- und Steuerschaden beläuft sich insgesamt auf rund 70 Millionen Euro. Ein Tätigkeitsschwerpunkt waren nachträglich hinterfragte Einfuhren von Solarpanelen chinesischer Hersteller, die bis zum 3. September 2018 mit hohen Antidumpingzöllen belastet waren.
In einem Fall gelang die Festnahme des Präsidenten eines namhaften chinesischen Herstellers von Solarmodulen, dessen Haftbefehl im letzten Jahr bei seiner Einreise zu einer Fachmesse in Deutschland am Flughafen München vollstreckt werden konnte.
Andere Schwerpunkte waren die Ermittlungen zur Bekämpfung des Schmuggels von Goldschmuck aus den Vereinigten Arabischen Emiraten oder von Massengütern aus Fernost.
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