Ab 21. Mai dürfen die Hütten in den bayerischen Alpen ihren Beherbergungsbetrieb wieder aufnehmen – eigentlich eine gute Nachricht, aber: Die Rahmenbedingungen sind deutlich schlechter als 2020, pro Zimmereinheit ist derzeit nur ein Hausstand zur Übernachtung zugelassen. Durch diese Einschränkung sieht der DAV die Gefahr einer dauerhaften Beeinträchtigung der Hütteninfrastruktur im Bayerischen Alpenraum. Er fordert die Regelungen aus der zurückliegenden Sommersaison – und zusätzlich eine gesonderte Berücksichtigung der Geimpften und Genesenen.
Übernachtung: Ja, aber
Der Deutsche Alpenverein betreibt in Bayern 67 bewirtschaftete Hütten. Sie sind ein wichtiger Teil der alpinen Infrastruktur und erfüllen insbesondere in Pandemiezeiten eine bedeutende Lenkungsfunktion. Das alles ist nun infrage gestellt: Während im vergangenen Jahr zwei Hausstände pro Schlafeinheit zugelassen waren, ist es jetzt nur noch einer. Vielen Hüttenwirtsleuten ist damit die wirtschaftliche Basis entzogen und es besteht die große Gefahr, dass Hütten geschlossen bleiben und Pächter*innen auf Dauer abspringen.
DAV Vizepräsident Stierle fordert die Regelungen des vergangenen Sommers – und einen sinnvollen Zusatz
Der Betrieb einer Hütte erfordert umfangreiche Vorbereitungen. Dabei sind die Pächter*innen in diesem Jahr pragmatisch vorgegangen und haben sich auf die Vorgaben des zurückliegenden Sommers eingestellt. “Das haben sie aus gutem Grund getan,” sagt DAV-Vizepräsident Roland Stierle. “Für die gesamte Sommersaison 2020 ist uns auf den DAV-Hütten in Bayern keine Corona-Infektion bekannt. Die Schutzmaßnahmen haben sich also bewährt.” In Richtung der Bayerischen Staatsregierung fordert er deshalb: “Wir brauchen erprobte, vernünftige und angemessene Lösungen für unsere Hütten. Im letzten Jahr sind die Hüttenwirtsleute mit einem blauen Auge davon gekommen. Unterstützen Sie uns, damit dieses Jahr nicht zu einem Desaster wird!” Über die Regelungen des letzten Sommers hinaus sei der Impf-Fortschritt und die fortgeschrittene Phase der Pandemie zu berücksichtigen: “Geimpfte und Genesene sollten bei der Belegung der Schlafplätze gesondert behandelt werden!”
Die wichtigsten Hüttenregeln in Bayern
Es gelten die üblichen Regelungen zu Abstand, Maskenpflicht und Registrierung. Die wichtigsten Vorgaben sind hier zusammengefasst, weitere Details gibt es unter alpenverein.
Außengastronomie
- Bei 7-Tage-Inzidenz unter 100 im betreffenden Landkreis möglich. Testpflicht für alle Gäste (diese ist bei Inzidenz unter 50 aufgehoben). To-Go-Betrieb ist Inzidenz-unabhängig möglich. Dafür besteht keine Test- und Registrierungspflicht.
Innengastronomie
- Übernachtungsgästen vorbehalten
Übernachtung
Die folgenden Angaben gelten für eine Inzidenz unter 100.
- Test- und Reservierungspflicht für alle Gäste (außer: vollständig geimpft oder genesen)
- Pro Schlafeinheit ein Hausstand
- Gäste müssen eigenen Schlafsack, Kopfkissenbezug und Handtuch selber mitbringen
- Bei Mehrtagestouren müssen Corona-Schnelltests im Rucksack sein.
Die Hüttenregeln in Österreich
Vorgaben zu Abstand, Maske und Registrierung sind denen in Deutschland ähnlich. Der große Unterschied besteht bei der Beherbergung, die deutlich liberaler ausgestaltet ist, und zwar in doppelter Hinsicht. Zum einen sind Gästegruppen Haushalten gleichgestellt. Wer gemeinsam eincheckt, gilt als Gästegruppe – unabhängig von der Anzahl der Personen und der Haushalte. Zum Zweiten sind in Schlafräumen mehrere Gästegruppen erlaubt, sofern zwischen ihnen mindestens zwei Meter Abstand eingehalten werden oder eine Trennwand existiert. Die Details zu den Regelungen für einen Hüttenbesuch in Österreich gibt es unter alpenverein.