Verkürzung der HU-Fristen auf ein Jahr für ältere Fahrzeuge abgewendet / Abgasuntersuchung bleibt in Deutschland bei etabliertem Zwei-Stufen-Verfahren Der heutige EU Ministerratsbeschluss folgt dem Votum des EU Parlaments, das vor zwei Wochen bezüglich der technischen Fahrzeugüberprüfung im Sinne der Verbraucher entschieden hat: So bleiben die Prüfintervalle der Hauptuntersuchung (HU) für ältere Fahrzeuge bei zwei Jahren. Zudem wurde eine verpflichtende Endrohrmessung für alle Kraftfahrzeuge sowie eine Messung der Stickoxidemissionen (NOx) im Rahmen der Abgasuntersuchung abgelehnt. Beide Entscheidungen verhindern eine Mehrbelastung für die deutschen Autofahrer.
Diskutiert worden war eine HU-Fristverkürzung auf ein Jahr für Fahrzeuge, die älter als sieben Jahre sind oder eine Laufleistung von mehr als 160 000 Kilometer aufweisen. Auch auf die generelle Pflicht zur Endrohrmessung für alle Kraftfahrzeuge sowie zur Messung von NOx-Emissionen wurde verzichtet. Im Einzelnen bedeutet das: Bei Fahrzeugen ab Euro 6/VI kann die alleinige Onboard Diagnose (OBD)-Prüfung für die Untersuchung der Abgase eingesetzt werden.
Bei Fahrzeugen bis einschließlich Euro 5/V gilt als Standardverfahren die Endrohrmessung, jedoch können die Mitgliedstaaten auch hier die OBD-Prüfung zulassen, sofern diese gleichwertig ist.
Nach Informationen des ADAC wird es in Deutschland beim etablierten zweistufigen Prüfverfahren für Fahrzeuge ab dem Erstzulassungsdatum 1. Januar 2006 bleiben. Dadurch bleiben den Verbrauchern Mehrkosten erspart. Damit folgt der EU Ministerrat den Empfehlungen des ADAC, der sich für eine verbraucherfreundliche Richtlinie ausgesprochen hat.