Das Jobcenter München blickt auf eine sehr arbeitsreiche, aber auch erfolgreiche erste Jahreshälfte zurück, wie der Halbjahresbericht 2020 zeigt, den das Jobcenter jetzt im Sozialausschuss dem Stadtrat vorgestellt hat. Die Corona-Pandemie veranlasste die Behörde zu einem deutlichen Paradigmenwechsel, der auch durch die von der Bundesregierung beschlossenen Sozialpakete nötig geworden ist.
Seit 1. März 2020 gelten erleichterte Zugangsvoraussetzungen für Grundsicherungsleistungen. Sie beinhalten unter anderem eine befristete Aussetzung der Berücksichtigung von Vermögen, eine befristete Anerkennung der tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung und Erleichterungen bei der Einkommensprüfung im Zuge einer vorläufigen Entscheidung.
Auch kann das Jobcenter Weiterbewilligungen von Grundsicherungsleistungen zur Zeit ohne weiteren Antrag vornehmen. Dadurch ist es dem Jobcenter gelungen, die Menschen in dieser schwierigen Zeit schnell und unkompliziert mit finanziellen Mitteln zu versorgen.
Seit Beginn der Covid19-Krise Anfang März 2020 haben 13.500 Personen Leistungen nach SGB II angefragt, für die in 6.000 Fällen Leistungen bewilligt worden sind. Aktuell gibt es knapp 40.000 Bedarfsgemeinschaften (Einzelpersonen, Lebensgemeinschaften oder Familien), die Grundsicherungsleistungen beziehen. Dies entspricht einer Steigerung von 18,5 Prozent im Vergleich zum Beginn der Krise.
Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Die stark ansteigenden Bedarfsgemeinschaftszahlen werden auch für die kommunalen Finanzen nicht ohne Folgen bleiben. Das Sozialreferat begrüßt daher die Entscheidung der Bundesregierung, die Kommunen im Rahmen des Konjunktur- und Kri-
senbewältigungsprogramms zu stärken und dauerhaft weitere 25 Prozent der Kosten der Unterkunft im SGB II zu übernehmen. Die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft entlastet die Landeshauptstadt München deutlich. Es bleibt deshalb zu hoffen, dass die hierfür noch erforderliche Änderung des Grundgesetzes zügig erfolgt, um Sicherheit bei den kommunalen Finanzen zu schaffen.“
Anette Farrenkopf, Geschäftsführerin des Jobcenter München: „Mit der Einrichtung einer zentralen Servicenummer haben wir die telefonische Erreichbarkeit für Kunden erheblich erweitert. Das Jobcenter München ist künftig von Montag bis Freitag, jeweils von 8 bis 18 Uhr, durchgehend telefonisch für Bürgerinnen und Bürger erreichbar.
Ein Großteil der Anliegen rund um das Arbeitslosengeld II kann nun telefonisch beantwortet werden. Mit Hilfe des Service-Center und des Onlineangebotes auf www.jobcenter-digital.de kann der Weg zum Jobcenter im jeweiligen Sozialbürgerhaus damit oft eingespart werden.
In den letzten drei Jahren haben wir gemeinsam stetig unser Dienstleistungsdesign optimiert: E-Akte, jobcenter.digital, Service-Telefonie. Mit diesem Dreiklang ist es gelungen, uns zu einer stärker digitalisierten Verwaltung mit schlanken und effizienten Serviceprozessen zu entwickeln. Gerade in der Corona-Krise erleben wir, wie wichtig eine digitalisierte Infra- struktur für die Versorgung und Unterstützung der Menschen sein kann. Das Jobcenter München hat auf die plötzlich veränderte Situation spontan und unbürokratisch reagiert. Uns ist klar, wie wichtig unsere Fürsorge-Rolle in dieser Krise ist. Daher haben wir schon frühzeitig organisatorische Änderungen vorgenommen, Prozessabläufe angepasst und unseren operativen Schwerpunkt auf die schnelle und existenzsichernde Leistungsgewährung gesetzt. Niemand muss ins Bodenlose fallen – das zeigt doch, dass das soziale Netz in München hält.“