Die GOP Entertainment Group mit ihren aktuell sieben Theaterspielorten in Bad Oeynhausen, Essen, Hannover, Münster, München, Bremen und Bonn war vor Beginn der Corona-Pandemie ein kerngesundes Unternehmen. In den letzten 20 Jahren wurden stets positive Ergebnisse erzielt und jährlich Steuern in sechs- und siebenstelligen Beträgen abgeführt. Ca. 1.000 Mitarbeiter/innen beschäftigte die Unternehmensgruppe per Ende 2019 und erwirtschaftete einen jährlichen Gruppenumsatz von ca. 47 Mio. Euro. Das Wachstum wurde stets aus Eigenmitteln erzielt. Bankdarlehen bestanden nicht. Wir waren stolz, als Unternehmen der Kulturbranche keine Subventionen zu erhalten.
Ende Februar 2021, ein Jahr nach der Beginn der Pandemie, wird sich die Situation wie folgt darstellen: Der Gesamtjahresumsatz in diesem Zeitraum wird im Vorjahresvergleich um knapp 90% von 47 Mio. Euro auf ca. 5 Mio. Euro eingebrochen sein. Nur für einen Zeitraum von drei Monaten im Sommer durften die Theater mit staatlicher Erlaubnis geöffnet werden, allerdings auch nur mit 60-70% der normalen Platzkapazität. Diese Monate müssen saisonbedingt auch in normalen Zeiten durch das starke Wintergeschäft quersubventioniert werden. Der vordringlichste Punkt ist nun, dass auch größere Gastronomie- und private Kulturunternehmen wie die GOP Entertainment Group entsprechend der Verluste entschädigt werden. Dies muss sich am erlittenen Schaden des Unternehmens bemessen und nicht an starren Obergrenzen eines EU-Beihilferechts. Es kann nicht sein, dass hier der Besitzer eines Restaurants mit einer Unternehmensgruppe mit 1.000 Mitarbeitern gleichgesetzt wird.
Außerdem muss eine weitreichende Ausweitung der Förderhöchstgrenzen nach EU-Beihilferecht erfolgen, da auch viele kleinere Unternehmen aufgrund der Dauer der Schließungen an die Förderhöchstgrenzen stoßen.
Und nicht zu vergessen, die Betriebe wurden von staatlicher Seite grundlos geschlossen und müssen mittlerweile seit einem Jahr von der Substanz leben. Ohne eigenes Verschulden erbringen diese Unternehmen ein Sonderopfer für die Allgemeinheit seit fast 12 Monaten! Und daher müssen diese Unternehmen auch entsprechend entschädigt werden. Einen Markt für eine „Show to Go!“ gibt es nicht. Die Live-Unterhaltung ist der Kern unseres Geschäftsmodells.
Weitere Kritikpunkte an den bisherigen Förderungen sind, dass saisonale Besonderheiten nicht berücksichtigt wurden. Dazu zählt auch, dass man seitens der Politik/Behörden bei der Wiederöffnung branchenrelevante Zeitschienen berücksichtigt. Wir benötigen einen Vorlauf von ca. 4-6 Wochen um bspw. Karten für die Vorstellungen zu verkaufen. Dies ist sicher für die Behörden nicht einfach, aber das ist die gesamte Situation für die betroffenen Unternehmen auch nicht.
Für einen etwaigen Neustart sind wir – wie bereits nach dem ersten Lockdown – gut gerüstet. Durch unser umfangreiches Sicherheits- u. Hygienekonzept in Verbindung mit unseren an allen Standorten bestehenden Lüftungsanlagen, die eine Frischluftzufuhr und Luftwechsel von mehr als 300% der behördlich Vorgaben erfüllen, können wir für unsere Gäste einen sicheren Aufenthalt gewährleisten. Wünschenswert ist, dass die zuständigen Verordnungen und Behörden nach nun fast einjähriger Zeit der Pandemie hierbei auch differenziert vorgehen und nicht Branchen über einen Kamm scheren. Das darf man als ein Betrieb wohl verlangen, wenn einem das Grundrecht auf freie Berufswahl bzw. dessen Ausübung nun seit fast einem Jahr verwehrt wird.