Reiserückkehrer aus Risikogebieten dürfen ab sofort für 14 Tage keine
Schule oder Kindertagesstätte besuchen.
Aus der Empfehlung wird eine Anweisung: Während bislang galt, dass
Reiserückkehrer aus Risikogebieten für 14 Tage nach ihrer Rückkehr keine
Schule oder Kindertagesstätte besuchen sollen, dürfen sie es ab sofort nicht
mehr.
Dies hat das Bayerische Gesundheitsministerium nun in einer
Coronavirus-Allgemeinverfügung zum Besuch von Schulen, Kindertagesstätten,
Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten erlassen.
Schüler und Kindergartenkinder dürfen demnach zum Beispiel nach ihrer
Rückkehr aus Südtirol für 14 Tage nicht in die Schule bzw. Einrichtung. Wenn
also zum Beispiel ein Schulkind am Ende der Faschingsferien am 1. März aus
einem Risikogebiet nach Bayern zurückgekehrt ist, darf es die gesamte nächste
Woche nicht in die Schule gehen.
Einrichtungen dürfen Kinder nicht betreuen
Erhält der Träger bzw. das Personal einer Schule, Kindertageseinrichtung oder
Heilpädagogischen Tagesstätte oder eine Tagespflegeperson Kenntnis davon,
dass die Voraussetzung für das angeordnete Fernbleiben erfüllt sind, dürfen die
betreffenden Schülerinnen und Schüler sowie die Kinder nicht betreut werden.
Der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügung ist im Internet auf folgender Seite
abrufbar:
https://www.stmgp.bayern.de/wpcontent/uploads/2020/03/20200306_stmgp_allgemeinverfuegung_coronavirus.pdf
Südtirol zum Risikogebiet erklärt
Südtirol war am Donnerstagabend vom Robert Koch-Institut als Coronavirus-
Risikogebiet eingestuft worden. Risikogebiete sind laut RKI-Definition „Gebiete, in
denen eine fortgesetzte Übertragung von Mensch zu Mensch vermutet werden
kann“. In Italien gehören dazu außerdem die Region Emilia-Romagna, die
Region Lombardei und die Stadt Vo in der Provinz Padua in der Region
Venetien. Sämtlich Risikogebiete sind immer tagesaktuell unter folgendem Link
abrufbar:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.ht
ml