Flughafen München – Er fliege immer wieder nach Litauen, um dort Geschäfte zu machen. Deshalb habe er auch ein litauisches Visum. Dieses Mal mache er nur einen kurzen Abstecher nach Spanien, um seiner kranken Nichte zu helfen. Das behauptete ein ukrainischer Staatsangehöriger am Donnerstagabend (15. Dezember) bei der Einreisekontrolle, als er seinen Pass mit einem litauischen Visum vorlegte. Für die kontrollierenden Bundespolizisten schien auf den ersten Blick alles in Ordnung zu sein. Doch genauer hingesehen, stießen die erfahrenen Beamten auf erhebliche Ungereimtheiten. Die weiteren Ermittlungen sollten die Wahrheit ans Licht bringen. Mit einer Strafanzeige im Gepäck musste der 37-Jährige schließlich die Heimreise antreten.
Der Mann war mit litauischem Visum im Pass aus seiner Heimatstadt Kharkiv über Kiew im Erdinger Moos angekommen und legte den Beamten ein Ticket für einen Flug nach Barcelona vor. Er wolle dort nur kurz Tabletten für seine kranke Nichte abliefern, bevor es gleich tags darauf wieder in die Heimat zurückgehen soll. In ein paar Wochen soll es dann auf den ersten von mehreren Geschäftstrips nach Litauen gehen. Daher rühre auch das litauische Visum. Wie sich aber bei einer eingehenden Prüfung herausstellte, existierten zum Kontrollzeitpunkt keinerlei Tickets, Reservierungen oder sonstige Nachweise für eine Reise nach Litauen.
Also ging es für den Ukrainer erst einmal auf die Wache der Bundespolizei. Dort versuchte er nochmals, den Beamten gegenüber seine Geschäftsbeziehungen nach Vilnius und seine zukünftigen Reiseabsichten in die litauische Hauptstadt zu bekräftigen, indem er unter anderem eine E-Mail mit einer Flugbuchung für Mitte Januar aus dem Hut zauberte. Diese sollte aber ganz im Gegenteil bei genauerer Prüfung den Verdacht der Bundespolizisten bestätigen. Nämlich, dass der Mann sich das litauische Visum erschlichen hatte, um nach Spanien zu kommen. Das ominöse Ticket nach Litauen war tatsächlich erst gekauft worden, als der 37-Jährige schon auf der Wache der Bundespolizei saß.
Mit dieser Tatsache konfrontiert, wollte der mittlerweile der Visaerschleichung beschuldigte erst einen technischen Fehler in der Datenübermittlung als Ursache ausgemacht haben, bevor er schließlich einknickte, alles zugab und sich für sein Fehlverhalten entschuldigte. Er wisse um den großen Verstoß, den er begangen habe. Er habe das Visum über eine Agentur beantragt. Als Ukrainer bekomme man aufgrund der guten Beziehungen der beiden Länder viel leichter ein Visum von Litauen als von einem anderen Schengenstaat. Das Ticket für Januar habe er nur gebucht, um die deutschen Grenzpolizisten zu täuschen. Eine Reise nach Litauen sei aber, wenn überhaupt, erst im Sommer des folgenden Jahres geplant.
Daher annullierten die Bundespolizisten das Visum und schickten den Ukrainer am nächsten Morgen (16. Dezember) wieder zurück nach Kiew. Sein großer Verstoß, wie der Ukrainer selbst es nannte, brachte ihm zudem eine Strafanzeige wegen Visaerschleichung und Versuchs der unerlaubten Einreise ein. Außerdem kostete ihn sein Ausflug nach München zusätzlich zu den Ticketkosten noch 735 Euro, die er zur Sicherung des Strafverfahrens bei der Bundespolizei hinterlegen musste.
Bildunterschrift:
Nicht nur mit gefälschten, sondern auch mit erschlichenen Dokumenten versuchen manche Reisenden, die Bundespolizisten in der Grenzkontrolle zu überlisten. (Symbolbild)