G7 im Blick, gesuchten Straftäter gefunden

Bildunterschrift: Sich als (gesuchter) Straftäter am Münchner Flughafen aufzuhalten, ist allgemein keine gute Idee, am G7-Wochenende schon gleich gar nicht. Ein gesuchter Düsseldorfer lief gestern einer Bundespolizeistreife im Terminal 2 in die Arme. (Beispielbild)
Bildunterschrift: Sich als (gesuchter) Straftäter am Münchner Flughafen aufzuhalten, ist allgemein keine gute Idee, am G7-Wochenende schon gleich gar nicht. Ein gesuchter Düsseldorfer lief gestern einer Bundespolizeistreife im Terminal 2 in die Arme. (Beispielbild)

Bundespolizisten verhaften Deutschen am Münchner Airport

Flughafen München – Er wollte gar nicht fliegen, sich offensichtlich nur mal am Flughafen umschauen. Der gebürtige Düsseldorfer musste schnell feststellen, dass dies vor allem am G7-Wochenende keine gute Idee ist, wenn man von der Justiz gesucht wird. Der Mann ist gestern (6. Juni) einer Bundespolizeistreife im Terminal 2 aufgefallen. Die Beamten kontrollierten ihn, stießen dabei auf einen offenen Haftbefehl und nahmen den 49-Jährigen fest.

Im Zusammenhang mit G7 führt die Bundespolizei am Münchner Flughafen nicht nur auf Schengenflügen punktuell Grenzkontrollen durch, die Bundesbeamten legen auch im Rahmen ihrer Luftsicherheitsmaßnahmen ein besonderes Augenmerk auf Personen mit vermutlichem G7-Bezug.

Dies wurde dem gesuchten 49-Jährigen zum Verhängnis. Die Staatsanwaltschaft Landshut hatte den Deutschen vor gut einer Woche zur Festnahme ausgeschrieben. Der Mann hatte sich nämlich bis dato nach einem Urteil des Erdinger Amtsgerichts der Strafverfolgung entzogen. Der Richter hatte den 49-Jährigen im März dieses Jahres wegen Diebstahls zu 600 Euro Geldstrafe oder ersatzweise 40 Tagen Freiheitsstrafe verurteilt.

Jetzt klickten am Moos-Airport die Handschellen, als eine Streife der Bundespolizei den Mann kontrollierte. Die Bundespolizisten lieferten den Mann anschließend in die Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim ein. Der Festgenommene konnte den geforderten Geldbetrag nicht bezahlen und muss daher die Ersatzfreiheitsstrafe absitzen.