Der Freistaat Bayern stellt jedem pflegenden Angehörigen drei FFP2-Schutzmasken zur Verfügung. In der Stadt Dachau sind circa 1.200 Personen bezugsberechtigt. Die Ausgabe der Masken hat der Freistaat auf die Kommunen delegiert.
Da die Nachfrage nach den kostenlosen Masken jedoch sehr gering ist, findet die Ausgabe nun nicht mehr an drei Standorten statt, sondern nur noch in der Hauptstelle der Stadtbücherei (Max-Mannheimer-Platz 1). In der Zweigstelle der Stadtbücherei in Dachau-Ost und im Jugendzentrum in Dachau-Süd werden keine Masken mehr ausgegeben.
Die Masken-Ausgabe in der Stadtbücherei erfolgt weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Termin können unter der Telefonnummer 08131/75-4505 vereinbart werden.
Terminvereinbarungen sind von Montag bis Freitag von 8 bis 12.30 Uhr sowie donnerstags auch von 14 bis 18 Uhr möglich. Zu beachten ist weiterhin: Bezugsberechtigt ist nur, wer ein Schreiben der Pflegekasse mit der Feiststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen vorlegen kann. Pflegende Angehörige sind nur in der Kommune bezugsberechtigt, in der die pflegebedürftige Person wohnt.