Gewerbeaufsicht: Sicherheit geht vor Um das Taschengeld aufzubessern, nehmen viele junge Menschen einen Ferienjob an. Die Gewerbeaufsicht der Regierung von Oberbayern empfiehlt Schülern wie Eltern und Arbeitgebern folgende Tipps zu beachten:
Ganzjährig dürfen Kinder ab 13 Jahre und Jugendliche, die der neunjährigen Voll-zeitschulpflicht unterliegen, grundsätzlich nur mit Einwilligung der Eltern zwei Stunden pro Tag leichte und geeignete Arbeiten verrichten, z.B. Babysitten, Nachhilfeun-terricht oder das Austragen von Zeitungen, Zeitschriften und Werbematerial.
Ferienjobs dürfen Jugendliche erst ab einem Alter von 15 Jahren ausüben. Die Dauer der Ferienjobs ist auf maximal 4 Wochen im Jahr begrenzt, die Arbeitszeiten sind auf den Zeitraum zwischen 6:00 Uhr und 20:00 Uhr festgelegt, maximal 5 Tage die Woche mit höchstens 8 Stunden täglich und 40 Stunden in der Woche. Schüler ab 15 Jahren, die nicht mehr der Vollzeitschulpflicht (in Bayern 9 Schuljahre) unterliegen, dürfen auch länger als 4 Wochen im Jahr arbeiten. Während dieser Zeit können sie auch ein Schülerpraktikum absolvieren, um einen Einblick in ihren Wunschberuf zu bekommen. Ein Schülerpraktikum in den Ferien ist für Schüler unter 15 Jahren während der Vollzeitschulpflicht nicht möglich. Zulässig ist in diesen Fällen nur das Betriebspraktikum, das die Schulen während der Schulzeit durchführen. Für beide Gruppen gilt ein Beschäftigungsverbot am Wochenende, mit Ausnahmen für einige wenige Berufszweige wie z.B. in Gaststätten oder in der Landwirtschaft.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz erlaubt zudem nur dem Alter angemessene Tätigkeiten. Dies sind Arbeiten, welche die Leistungsfähigkeit der Schüler nicht überstei-gen, bei denen sie keinen sittlichen Gefahren ausgesetzt sind, die nicht mit Unfallgefahren verbunden sind und bei denen sie keinen schädlichen Einwirkungen wie Lärm oder Gefahrstoffen ausgesetzt sind.
Verboten sind Fließband- und Akkordarbeiten genauso wie Tätigkeiten, die mit starker Hitze, Kälte und Nässe oder Lärm einhergehen. Auch gefährliche Arbeiten, wie zum Beispiel die Beschäftigung an einer Kreissäge oder das Fahren eines Gabelstaplers, sind nicht erlaubt.
Wichtig für den Arbeitgeber: Jugendliche sind bei Ferienjobs wie andere Beschäftige auch gesetzlich unfallversichert. Auch sind Jugendliche vor Beginn der Beschäftigung über Unfall- und Gesundheitsgefahren zu unterweisen.
Weitere Informationen erhalten Sie vom Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern im Internet unter http://www.gaa-m.bayern.de/formulare/sozarbeitsschutz/ oder unter der Telefonnummer 089 2176-1.