Wer in Dachau im absoluten Halteverbot, auf Fahrradwegen oder Bürgersteigen geparkt hat, der hatte bislang außer einem Strafzettel nichts zu befürchten. Das wird sich ab Montag, 11.01.2021 ändern. Ab dann wird auch in Dachau abgeschleppt
Eltern, die mit Kinderwagen auf die Straße ausweichen müssen, weil ein Autofahrer den Bürgersteig komplett zugeparkt hat. In der Altstadt, aber auch in anderen Stadtteilen, kam das nicht selten vor. Passagiere, die ihre S-Bahn verpassen, weil jemand sein Auto in einer Engstelle geparkt hat, und der Bus deshalb nicht durchkommt – keine Seltenheit. Mobilität, insbesondere in einer verkehrsreichen Stadt wie Dachau, erfordert die gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer.
Dazu gehört auch, dass Autos nicht an Stellen geparkt werden, wo sie andere behindern oder sogar gefährden. Deswegen hat die Stadt Dachau nun entschieden, ab dem 11. Januar nicht nur Verwarnungen auszustellen, sondern auch abschleppen zu lassen, wenn falsch geparkte Autos andere Verkehrsteilnehmer behindern oder gefährden. Die Stadt Dachau wird nicht selbst abschleppen, sondern die Dachauer Polizeiinspektion informieren, die dann das Abschleppen in die Wege leitet.
Ein Mitarbeiter der städtischen Verkehrsüberwachung wird den Abschleppvorgang aufmerksam begleiten und vorherige Schäden am Fahrzeug dokumentieren. Dies geschieht sowohl im Interesse von Stadt und Polizei als auch des Fahrzeughalters, damit es nicht zu Streitfällen über vermeintlich beim Abschleppvorgang entstandene Schäden kommt.