Falsche Farbe der Feinstaubplakette ist bei Hauptuntersuchung erheblicher Mangel

UnbenanntDie Feinstaubplakette an Autos wird in Zukunft nicht nur innerhalb von Umweltzonen kontrolliert, sondern ihre Richtigkeit wird auch bei der Hauptuntersuchung (HU) geprüft. Darauf weisen die Sachverständigen von DEKRA hin. Die Neuerung tritt am 19. November mit dem aktualisierten HU-Mängelkatalog in Kraft.

Demnach wird die falsche Farbe einer Feinstaubplakette, die also nicht mit der tatsächlichen Schadstoffgruppe eines Fahrzeuges übereinstimmt, bei der HU als erheblicher Mangel eingestuft. Das bedeutet, dass der Prüfer die amtliche HU-Prüfplakette nicht erteilen kann. Eine Feinstaubplakette, bei der das eingetragene Kfz-Kennzeichen unleserlich ist oder nicht dem tatsächlichen Kennzeichen des Fahrzeugs entspricht, wird dagegen als geringer Mangel bewertet.

Das Fehlen einer Feinstaubplakette wird bei der HU nicht beanstandet, denn vorgeschrieben ist die Plakette nur beim Befahren einer Umweltzone. Wenn aber eine Feinstaubplakette an der Windschutzscheibe angebracht ist, muss es auch die richtige sein, sonst gibt es Probleme bei der HU.

Oldtimer mit H-Kennzeichen sind übrigens von der Plakettenpflicht ausgenommen. Sie dürfen Umweltzonen auch ohne Feinstaubplakette befahren.

Mit dem DEKRA Plakettenrechner auf www.dekra.de können Autobesitzer für ihr Fahrzeug die Schadstoffgruppe und damit die Farbe der Plakette (Grün, Gelb oder Rot) feststellen. Zudem haben Autofahrer bundesweit an allen DEKRA Prüfstationen die Möglichkeit, die entsprechende Feinstaubplakette zu kaufen oder sich zu Nachrüstmöglichkeiten zu informieren. Dazu muss der Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil I vorgelegt werden.

Quelle:Dekra