Die Parallelstraße zur Inneren Schleißheimer Straße ist schon lange als Fahrradstraße beschildert, ganz neu hingegen die Alte Ludwig-Dill-Straße und die Joseph-Effner-Straße. Kfz-Verkehr ist hier überall durch entsprechende Zusatzbeschilderung nach wie vor erlaubt; Fußgänger müssen den Gehweg benutzen, soweit vorhanden. Die Stadt Dachau möchte die Verkehrsteilnehmer mit den Fahrradstraßen vertraut machen – denn ob nun auf dem Rad oder im Auto, ein paar Dinge wie die grundsätzliche Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h sollten beachtet werden.
Die Einrichtung von Fahrradstraßen dient dazu, wichtige Radverkehrsverbindungen zu stärken und Radlern einen eigenen Raum zur Verfügung zu stellen. Radfahrer haben hier Vorrang und es ist explizit erlaubt, nebeneinander zu fahren – allerdings gilt auch das Rechtsfahrgebot.
Autos und andere Kraftfahrzeuge dürfen den Radverkehr weder gefährden noch behindern. Möchte ein Autofahrer überholen, muss er – wie auch sonst überall – mindestens eineinhalb Meter seitlichen Abstand zu den Radfahrern halten. Zudem ist in mit dem blauen Verkehrszeichen beschilderten Fahrradstraßen die Geschwindigkeit immer automatisch auf 30 km/h begrenzt, und zwar für alle Verkehrsteilnehmer; falls nötig, müssen Kraftfahrzeuge ihre Geschwindigkeit weiter verringern.
Eine geltende Tempo-30-Zone wird zu Beginn der Fahrradstraße mit entsprechender Beschilderung zwar aufgehoben, da laut Gesetz eine Fahrradstraße nicht Teil einer Tempo-30-Zone sein darf; durch die sich anschließende blau beschilderte Fahrradstraße beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit jedoch weiterhin 30 km/h.
Jedem Verkehrsteilnehmer sei auch nochmal der allererste Satz der Straßenverkehrsordnung ans Herz gelegt – er fordert gegenseitige Rücksicht und ständige Vorsicht.