EU-Gesetze für E‑Bikes: neue Klassen?

Quelle www.flyer-bikes.com / pd-f
Die EU-Kommission plant, die Gesetze für E‑Bikes anzupassen. Müssen Pedelec-Fahrer:innen also bald ein Kennzeichen an ihr Rad schrauben? In einer Presserunde des pressedienst-fahrrad äußerten sich drei Experten zu den möglichen Änderungen.

Sind Pedelecs bald keine Fahrräder mehr? Diese Frage beschäftigt die Fahrradbranche seit dem letzten Jahr. Hintergrund ist eine Neuordnung der Fahrzeugkategorien, die die Europäische Kommission aufs Tapet brachte. Dabei im Fokus: das Pedelec. Bisher haben die elektrifizierten Fahrräder eine Sondergenehmigung, weshalb sie rechtlich als Fahrräder und nicht als Kleinkraftrad bzw. Light Electric Vehicle (LEV) gelten. In Zukunft wird das für den Großteil der Räder auch so bleiben, wie Markus Riese, Gründer und Gesellschafter beim E‑Bike-Spezialisten Riese & Müller, erklärt: „Erste Studien haben als klares Ergebnis gezeigt, dass das E‑Bike in seiner momentanen Form sicher ist und keine zusätzlichen Regularien benötigt. Es wäre sogar kontraproduktiv, wenn eine Typengenehmigung kommt.“ Das bestätigt Tim Salatzki, Leiter Technik und Normung beim Zweirad-Industrie-Verband (ZIV): „Die Freiheit des Fahrrads soll erhalten bleiben, aber man muss schauen, wie man die gesetzlichen Rahmen dafür besser anpassen kann.“ Gerade wenn neue Fahrzeugtypen auf den Markt kommen, brauche es europaweit einheitliche Fahrzeugklassen, um sichere und umsetzbare Regeln zu schaffen und dadurch die Sicherheit der Produkte zu gewährleisten. Deshalb dreht sich die Diskussion auf europäischer Ebene gerade um zwei Kernthemen für die künftige Mobilität: Lastenrad und S‑Pedelec.
Lastenräder im Fokus

„Lastenräder sprengen die aktuellen Standardisierungsfragen. Es gibt beispielsweise noch keine Regulierung für das Gesamtgewicht oder die Länge von Lastenrädern“, sagt Arne Behrensen, Geschäftsführer der Internetplattform Cargobike.jetzt und Fachmann rund um das Thema. Dabei böten Lastenräder große Chancen bezüglich neuer Räume und Perspektiven beim Liefer- und Privatverkehr. Dafür müssten jedoch die Rahmenbedingungen stimmen. Das Problem: Unter dem Begriff Lastenrad werden momentan viele Produkte subsummiert, die kaum einen Bezug zueinander haben. Die Terminologie ist laut Ansicht der Experten irreführend, denn es gehe neben Lastentransport auch um die Beförderung von Kindern und Personen. Hierfür, beispielsweise für den Transport von Kleinkindern, gibt es bisher keine Standards, was aber für den erfolgreichen Fortgang des Themas als absolut sinnvoll erachtet wird und deshalb auch auf die europäische Ebene gehöre. Der Vorschlag stehe deshalb im Raum, in Zukunft zwei unterschiedliche Gewichtsklassen von Lastenrädern einzuführen. Eine soll bis max. 300 Kilogramm und eine bis 550 bzw. 600 Kilogramm Gesamtgewicht gelten. Da ein derart schweres Lastenrad kaum mit einem 250-Watt-Motor angetrieben werden kann, sind auch hier Änderungen bei der Typisierung einzuplanen, wie Behrensen bestätigt: „Bei der Gruppe ist die Frage berechtigt, ob es sich wirklich noch um ein Fahrrad handelt und Radwege benutzt werden dürfen. Die Diskussion muss aber geführt werden.“ Und Markus Riese ergänzt: „Wo ist der Verkehrsraum für diese Fahrzeuge? Hier muss noch viel Praxiserfahrung gesammelt werden. Aber das Feld hat ein enormes Potenzial.“ Dabei geht es in erster Linie jedoch um gewerbliche Anwendungen. Für die private Nutzung mit Gesamtgewichten bis 300 Kilogramm werde sich hingegen kaum etwas ändern, vermuten die Experten.

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