Erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen am kommenden Samstag

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Am kommenden Samstag, 11. September, ist in der Landeshauptstadt im Tagesverlauf mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen wegen Großdemos im Zuge der IAA MOBILITY 2021 zu rechnen. Eine Radsternfahrt auf 16 Routen durch das Stadtgebiet mit mehr als 30.000 Personen und ein Demozug zu Fuß mit rund 10.000 Personen durch die Innenstadt haben zahlreiche Straßensperren zur Folge. Im Vorfeld stand das Kreisverwaltungsreferat als Versammlungsbehörde mit den jeweiligen Organisatoren intensiv in Kontakt, um gemeinsam mit der Polizei der Versammlungsfreiheit Rechnung zu tragen und gleichzeitig die Sicherheit im Interesse der gesamten Stadtgesellschaft zu gewährleisten.

Die Radsternfahrt betrifft den gesamten Verkehrsraum München. Für den Demozug zu Fuß mit Start um 13 Uhr wurde eine alternative Route durch die Innenstadt festgelegt, die weniger mit dem Open Space und der Blue Lane der IAA MOBILITY 2021 in Konflikt gerät. Radsternfahrt und Demozug haben beide die Theresienwiese zum Ziel, wo ab 14.30 Uhr eine gemeinsame Schlusskundgebung stattfinden soll und sich parallel noch ein Protestcamp mit Übernachtung von bis zu 1.500 Personen befindet. Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle: „Protest ist Teil der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit. Für Verbote müssen konkrete Anhaltspunkte für eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vorliegen. Das ist nicht der Fall. Es reicht nicht, dass eine solche Gefährdung lediglich nicht ausgeschlossen werden kann. Der kommende Samstag ist für München in jedem Fall eine Herausforderung. Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben mit hohem persönlichem Einsatz intensiv daran gearbeitet, sehr gegenläufige Interessen vertretbar miteinander in Einklang zu bringen. Was bleibt, ist der Appell an die Vernunft und das Verantwortungsgefühl der Protestierenden.“ Das Bayerische Verwaltungsgericht (VG) München hat im Vorfeld einen Eilantrag des ADFC München e.V. gegen die behördliche Untersagung der Radsternfahrt auf Autobahnen als unbegründet abgelehnt. Damit folgte das Gericht vollinhaltlich der Argumentation des Kreisverwaltungsreferats, das in einem ersten Teilbescheid die Durchführung der Radsternfahrt auf Autobahnen unter Verweis auf Gefahren für Leib und Leben untersagt hatte. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die daraufhin vom Veranstalter eingelegte Beschwerde zurückgewiesen und damit die Haltung der Stadt und den Entscheid des VG bestätigt.

Außerdem waren verschiedene vom Veranstalter der Radsternfahrt vorgelegte Innenstadtrouten verkehrlich nicht vertretbar und mussten abgeändert werden. Bei den Routen wäre nicht nur mit erheblicher Staubildung zu rechnen gewesen, sondern auch damit, dass Rettungszeiten um ein nicht mehr vertretbares Maß verlängert und die Zu- und Ausfahrten etwa von Krankenhäusern blockiert worden wären. Bei der Bewertung der verkehrlichen Lage ist sicherzustellen, dass Krankenhäuser, Feuerwachen und Polizeiinspektionen einsatzfähig bleiben.

Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Rechtsgut mit Verfassungsrang. Nur bei unmittelbarer Gefahr für die öffentliche Sicherheit kann eine Demonstration beschränkt, verboten oder aufgelöst werden. In der Landeshauptstadt ist im Vorfeld von Versammlungen das Kreisverwaltungsreferat zuständig, bei der Versammlung vor Ort ist es die Polizei.