Wie bereits mehrfach berichtet, wurde am Dienstag, 28.05.2013, gegen 22:00 Uhr, in der Erhardtstraße ein 31-jähriger Radfahrer von einem bislang unbekannten Täter durch Messerstiche getötet. Die Ermittlungen, die zunächst von einer Sonderkommission und danach bis April 2018 von einer Ermittlungsgruppe geführt wurden, haben nach wie vor nicht zur Ermittlung des Täters geführt.
Obwohl die Tat nun mehrere Jahre zurückliegt, gehen immer wieder Hinweise bei der Münchner Polizei ein, die vom Kommissariat 11 akribisch überprüft werden.
Es ist nach wie vor nicht auszuschließen, dass der Täter anlasslos ähnliche Taten verüben könnte. Um diese Gefahr zu vermeiden, wurde mit einer am Tatort gesicherten DNA des unbekannten Täters eine erweiterte DNA-Untersuchung nach dem Bayerischen Polizeiaufgabengesetz in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse dieser Untersuchung, die Mitte des Jahres 2019 am Institut für Gerichtliche Medizin in Innsbruck begonnen wurde, liegen nun vor.
Nach dem Gutachten des Instituts stammt die DNA von einer männlichen Person, welche mit hoher Wahrscheinlichkeit braune Augen hatte und deren natürliche Haarfarbe hellbraun bis braun ist. Zudem weist der unbekannte Täter mit hoher Wahrscheinlichkeit einen mittleren Hauttyp auf. Bei der biogeografischen Herkunftsbestimmung konnte festgestellt werden, dass der unbekannte Täter sowie dessen Mutter aus dem europäischen Raum stammen und beim Vater ein genetisches Dichtheitszentrum im osteuropäischen Raum (Nordukraine, Weißrussland, Russland) liegen soll. Aufgrund einer zu geringen Menge an sichergestellten DNA-Material war eine Altersbestimmung nicht möglich.
Zeugenaufruf:
Wer sachdienliche Angaben zur Tat machen kann, wem nach dem 28.05.2013 eine Person mit Verletzungen aufgefallen ist, oder wer eine Person kennt, die sich nach diesem Tag besonders auffällig verhalten hat, wird gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 11, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen. Jedem Hinweis wird gewissenhaft nachgegangen. Für Hinweise, die zur Klärung der Tat oder zur Ergreifung des Täters führen, ist eine Belohnung in Höhe von 10.000 Euro ausgesetzt, deren Zuerkennung unter Ausschluss des Rechtswegs erfolgt.