Die Anstrengungen der Landeshauptstadt München im Kampf gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum zeigen deutliche Erfolge. Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Im vergangenen Jahr konnten wir 370 Wohneinheiten retten und wieder dem Wohnungsmarkt zuführen. Zum Vergleich: Würden wir als Stadt 370 Wohneinheiten im geförderten Wohnungsbau realisieren, würde das die Landeshauptstadt München rund 139 Millionen Euro kosten. In den letzten Jahren konnten wird durch den Einsatz der Kolleginnen und Kollegen im Bereich Wohnraumerhalt 2.156 Wohneinheiten retten – das entspricht in etwa den Neubauplanungen im Prinz-Eugen-Park.“
Der Erhalt von preiswertem Wohnraum für breite Kreise der Bevölkerung ist seit langem oberstes Ziel der Landeshauptstadt München. Das Sozialreferat nutzt alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel, um Verstöße gegen das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum konsequent und zeitnah zu verfolgen. Im Bereich Zweckentfremdung wurden im Jahr 2018 138 von 140 Gerichtsverfahren gewonnen, 1,6 Millionen Euro an Zwangsgeldern angedroht und 980.000 Euro an Bußgeldern verhängt. In drei Fällen wurde eine Ersatzzwangshaft durchgesetzt. Zudem werden alle Meldungen über vermutete illegale Zweckentfremdungen, die über die Meldeplattform eingehen, an das Finanzamt München weitergeleitet. Dort wird dann überprüft, ob die Einnahmen ordnungsgemäß versteuert werden oder ob gegebenenfalls ein Steuervergehen vorliegt.
Um die Zweckentfemdung von Wohnraum in der Landeshauptstadt München noch schärfer und wirkungsvoller unterbinden zu können, wird noch in diesem Jahr eine Änderung der Zweckentfremdungssatzung angestrebt. Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Wir wollen die Zweckentfremdungssatzung so verschärfen, dass beim Abbruch von Wohnraum der Ersatzwohnraum grundsätzlich im gleichen Stadtgebiet erstellt werden muss. Mietwohnraum muss durch Mietwohnraum ersetzt werden und dieser darf nur zur ortsüblichen Vergleichsmiete vermietet werden.“
Mit Inkrafttreten der Änderung des Gesetzes über das Verbot der Zweck- entfremdung von Wohnraum am 29. Juni 2017 und der darauf basierenden neuen städtischen Zweckentfremdungssatzung vom 15. Dezember 2017 gelten nun seit etwa eineinhalb Jahren verschärfte Regelungen im Zusammenhang mit der Zweckentfremdung von Wohnraum. Das Sozialreferat nutzt diese neuen rechtlichen Möglichkeiten.
Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Wir unternehmen seitens des Sozialreferates alles, um gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen. Dabei nehmen wir auch die Internetportalbetreiber mit in die Verantwortung, indem wir alles daran setzen, unseren gesetzlichen Auskunftsanspruch gegenüber den bekannten Portalen durchzusetzen. Gerade der Marktführer airbnb erkennt aber den Auskunftsanspruch der Stadt nicht an und klagt gegen die entsprechenden Anordnungen. Wir fordern deshalb von Seiten des Freistaates weitere Anpassungen des Gesetzes über die Zweckentfremdung.“ Das Sozialreferat fordert unter anderem eine Registrierungspflicht sämtlicher Wohnungen, die (auch teilweise) für Zwecke der Fremdenbeherbergung angeboten werden, sowie eine Genehmigungspflicht der Nutzung sämtlicher Wohnungen, die für Zwecke der Fremdenbeherbergung angeboten werden. Dorothee Schiwy: „Außerdem bräuchten wir vor allem im Zusammenhang mit dem Medizintourismus die rechtliche Grundlage, um in letzter Konsequenz auch Wohnungen räumen und versiegeln zu können.“