Im Zeitraum von Montag, 27.04.2020, 06:00 Uhr, bis Dienstag, 28.04.2020, 06:00 Uhr, gab es eine Vielzahl von Kontrollen und Einsätzen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums München (sowohl Stadt und Landkreis München), um die Einhaltung der Regelungen der aktuellen Verordnungen zu überprüfen. Über 8.700 Kontrollen wurden in diesem Zeitraum durchgeführt. Dabei wurden 75 Verstöße angezeigt, von denen 68 die Ausgangsbeschränkung und vier die Maskentragepflicht betrafen.
Am Montag, 27.04.2020, gegen 11:55 Uhr, bemerkten Polizeibeamte der Polizeiinspektion 16 (Hauptbahnhof) einen 51-Jährigen aus dem Landkreis Dachau, der sich an einem Lebensmittelverkaufsstand auf dem Querbahnsteig des Hauptbahnhofes befand. Er trug keine Mund-Nasen-Bedeckung. Er wurde von den Polizeibeamten auf die Maskentragepflicht hingewiesen. Daraufhin reagierte er verständnislos und er wurde aufgefordert, den Bahnhofsbereich zu verlassen. Anschließend ging er zu einem nahen weiteren Lebensmittelverkaufsstand und setzte sich auch dort keine Maske auf. Die Polizeibeamten wollten daraufhin seine Personalien feststellen, für eine mögliche Ordnungswidrigkeitenanzeige. Dies verweigerte er und er beleidigte die Beamten. Unter Anwendung von unmittelbarem Zwang wurde er zu einer nahen Polizeidienststelle gebracht. Dort versuchte er die eingesetzten Polizisten zu schlagen. Ein Beamter wurde dabei leicht an der Hand verletzt. Der 51-Jährige wurde wegen eines Angriffs und eines Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte sowie einer Beleidigung und einer Körperverletzung sowie eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz angezeigt. Nach der polizeilichen Sachbearbeitung wurde er wieder entlassen.
Am Montag, 27.04.2020, gegen 23:00 Uhr, rief ein Zeuge beim Polizeinotruf 110 an und er teilte mit, dass sich vor einem Gebäude am Helene-Mayer-Ring im Olympiapark mehrere Personen befinden, die alkoholisiert wären und feiern würden. Daraufhin wurde eine Streife der Polizeiinspektion 43 (Olympiapark) zur Einsatzörtlichkeit geschickt. Die Beamten trafen dort fünf Personen an (eine 43-Jährige mit Wohnsitz in München und vier Männer, 24-50 Jahre alt, alle mit verschiedenen Wohnsitzen in Hessen). Die fünf Personen konsumierten Alkohol, hielten kein Mindestabstände zueinander ein und hatten kein triftigen Gründe sich dort aufzuhalten. Sie erhielten Platzverweise und wurden wegen eines Verstoßes gegen das Infekitonsschutzgesetz angezeigt.