Einsätze der Münchner Polizei im Kontext mit der Corona-Pandemie

Einsätze der Münchner Polizei im Kontext mit der Corona-Pandemie

Im Zeitraum von Donnerstag, 26.03.2020, 06.00 Uhr bis Freitag, 27.03.2020, 06:00 Uhr gab es eine Vielzahl von Kontrollen und Einsätzen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums München (sowohl Stadt München als auch der dazugehörige Landkreis), um die Einhaltung der Regelungen der aktuellen Allgemeinverfügungen bzw. Verordnung zu überprüfen. Knapp 5.000 Überprüfungen wurden in diesem Zeitraum durchgeführt. Dabei wurden 137 Verstöße angezeigt, wobei 135 davon die Ausgangsbeschränkung betrafen.

Am Donnerstag, 26.03.2020 gegen 16.45 Uhr wurden eine 28-Jährige aus dem Landkreis Ebersberg und ein 33-Jähriger, der in München wohnhaft ist, auf der Klausenburger Straße in München-Bogenhausen polizeilich kontrolliert. Grund für diese Kontrolle, war eine Mitteilung über den Notruf, dass zwei Personen an der genannten Örtlichkeit stehen und dort mit Klopapier “rumwedeln“ und dies verkaufen. Diese Mitteilung bestätigte sich dann auch bei der Überprüfung vor Ort. Die beiden Personen wurden daraufhin wegen eines Verstoßes gegen die Gewerbeordnung und auch gegen das Infektionsschutzgesetz angezeigt.

Wichtiger Hinweis:
Nachdem für das kommende Wochenende witterungsmäßig vor allem für den Samstag schönes Wetter angesagt ist, weist die Münchner Polizei hier noch einmal explizit auf die aktuell gültige Ausgangsbeschränkung hin. Man sollte also in der Regel zu Hause bleiben und die Wohnung nur mit einem triftigen Grund verlassen.

Ein triftiger Grund ist dabei auch fürs Spaziergehen oder auch Sport im Freien zu treiben, gegeben. Aber alles in einem gebotenen Maße und unter Einhaltung der Vorgabe hier ausschließlich allein oder nur mit Angehörigen des eigenen Hausstandes. Ein Ausflug von München zu den beliebten Zielen im weiteren oberbayerischen Bereich wie den dortigen Bergen oder auch Seen ist definitiv nicht als triftiger Grund zu sehen!!!

Die Münchner Polizei appelliert darum , dass man sich vielmehr auf das engere Umfeld um den eigenen Wohnbereich herum beschränken sollte, um so an bestimmten Orten keine unnötige Mehrbelastung zu verursachen.