Ehrenamtliche Verwaltungsrichter gesucht

Für die Gerichtsperiode 2015/2020 werden Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter gesucht. Münchnerinnen und Münchner, die Interesse an der Ausübung dieses Ehrenamtes haben und die erforderliche Zeit dafür aufbringen können, werden gebeten, sich beim Kreisverwaltungsreferat zu melden.Das Kreisverwaltungsreferat erstellt die Vorschlagsliste für die Auswahl der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter. Hierzu sollen 174 Bürgerinnen und Bürger vorgeschlagen werden. Die endgültige Auswahl trifft der Wahlausschuss beim Verwaltungsgericht München.

Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter und stehen damit grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern. Sie üben das Richteramt während der Hauptverhandlung in vollem Umfang und mit dem gleichen Stimmrecht wie die an der Verhandlung teilnehmenden Berufsrichterinnen und Berufsrichter aus.

Wer kann das Ehrenamt ausüben?
Das Ehrenamt einer Verwaltungsrichterin beziehungsweise eines Verwaltungsrichters kann nur von Deutschen ausgeübt werden. Bewerberinnen und Bewerber sollen zu Beginn der nächsten Gerichtsperiode, am 1. April 2015, das 25. Lebensjahr vollendet haben und in München mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sein.

Wie kann man sich bewerben?
Bewerben kann man sich mit einem speziellen Formular. Das Formular kann im Internet unter www.buergerbuero-muenchen.de heruntergeladen werden. Durch Anruf beim Kreisverwaltungsreferat unter der Rufnummer 2 33-4 44 60 bekommen Interessenten den Antrag auch zugeschickt.

Wie lange kann man sich bewerben?
Die Eintragungsfrist in die Vorschlagsliste endet am 1. September.

Wo gibt es weitere Informationen?
Für Fragen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste können sich Interessierte
an die oben genannte Telefonnummer wenden. Weitere Informationen
können außerdem der Internetseite www.buergerbuero-muenchen.de
entnommen werden.