
Am Montag, 28.06.2021, gegen 11:30 Uhr, klingelten im Bereich der Colmarer Straße/Saarbrücker Straße/Mühlhauser Straße bei einer über 80-Jährigen zwei bislang unbekannte Männer.
Diese trugen Handwerkerkleidung und gaben vor, Handwerker zu sein. Unter dem Vorwand, dass es in einem Nebengebäude einen Wasserschaden gegeben hätte, verschafften sie sich Zutritt zum Haus und zur Wohnung der über 80-Jährigen. Einer der beiden “Falschen Handwerker“ wurde in die Wohnung eingelassen. Er beschäftigte die über 80-Jährige damit, dass sie im Badezimmer eine Brause mit aufgedrehtem Wasser in die Badewanne halten solle. Wenig später bemerkte die Frau, dass beide Männer mittlerweile in ihrer Wohnung waren. Sie forderte dann die beiden auf, zu gehen, da sie kein Bargeld in der Wohnung habe.
Die beiden bislang unbekannten Täter verließen daraufhin die Wohnung. Später fiel der über 80-Jährigen auf, dass mehrere Schmuckgegenstände aus ihrer Wohnung fehlten. Der Wert beläuft sich auf mehrere tausend Euro. Am nächsten Tag wurde der Vorfall der Polizei gemeldet.
Die Ermittlungen in diesem Fall führt das Kommissariat 65 der Münchner Kriminalpolizei.
Die Täter werden wie folgt beschrieben:
Täter 1:
Männlich, ca. 25 Jahre alt, schlank; berufstypische helle Handwerkerbekleidung, Latzhose, weiße dazu passende Kappen
Täter 2:
Männlich, ca. 25 Jahre alt, schlank; berufstypische helle Handwerkerbekleidung, Latzhose, weiße dazu passende Kappen
Zeugenaufruf:
Wer hat im angegebenen Zeitraum im Bereich der Colmarer Straße/Saarbrücker Straße/Mühlhauser Straße Wahrnehmungen gemacht, die im Zusammenhang mit diesem Vorfall stehen könnten?
Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 65, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.
Hinweis Ihrer Münchner Polizei:
Die Kriminalpolizei warnt insbesondere ältere Menschen dringend davor, angebliche Heizungsmonteure, Stromableser oder ähnliche Personen in die Wohnung einzulassen, wenn nicht bekannt ist, dass eine entsprechende Verbraucherablesung für das Wohnanwesen anberaumt ist. Auch bei vermeintlichen Schadensfällen, wie z. B. behaupteten Wasserrohrbrüchen, sollten Sie zuerst bei der Hausverwaltung, dem Hausmeister oder den Stadtwerken Nachfrage halten, ob die Behauptung der Wahrheit entspricht.
Eine gesunde Skepsis ist keine Unhöflichkeit! Ein berechtigter Handwerker wird für Ihre Nachfragen stets Verständnis haben.