Am 13. Juni ist es so weit – in Deutschland treten die neue Verbraucherrechte in Kraft. Sie sind auf die europäische Verbraucherrechterichtlinie zurückzuführen und sorgen in vielen Bereichen für weitgehend einheitliche Regelungen in der EU; so zum Beispiel beim Widerrufsrecht im Online-Handel oder den Informationspflichten der Händler. Es macht daher für den Verbraucher keinen Unterschied mehr, ob der Händler seinen Sitz in Großbritannien, Spanien oder Polen hat.
Beim Einkauf im Supermarkt, Laden, Baumarkt müssen Verbraucher ab dem 13. Juni 2014 auf klare und verständliche Weise, beispielsweise über einen gut sichtbaren Aushang oder in der Quittung, über folgende Punkte informiert werden: Identität und Anschrift des Händlers, die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder der Dienstleistung, den vollständigen Preis (versteckte Zusatzkosten, die später auf den eigentlichen Preis aufgeschlagen werden, gibt es damit nicht mehr) und auch die gesetzlichen Bestimmungen über die Haftung bei Mängeln. Achtung: Dies gilt nicht bei Käufen von Produkten des täglichen Bedarfs.
Dazu gilt für Verbraucher in der EU ein weitgehend einheitlicher Schutz vor „Überrumpelungen“ und psychologischem Druck. Für Käufe, die außerhalb von Geschäftsräumen (also an der Haustür, in der Fußgängerzone, auf „Kaffeefahrten“ etc.) getätigt werden, gilt ein Widerrufsrecht, auf das die Verbraucher ebenfalls vom Händler aufmerksam gemacht werden müssen. Dies gilt im Gegensatz zu früher auch bei vielen Käufen, die auf Messen getätigt werden. Wird der Vertrag in der Wohnung eines Verbrauchers abgeschlossen, kann der Verbraucher in vielen Fällen auch dann widerrufen, wenn er den Händler zu sich in die Wohnung bestellt hat.
Während einerseits die Rechte der Verbraucher klar gestärkt werden, müssen die Kunden andererseits aber auch vorsichtiger sein.
Denn ihnen können ab dem 13. Juni 2014 die Kosten für die Rücksendung bestellter Ware auferlegt werden, wenn sie von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht haben.
Allerdings haben viele große Online-Händler bereits angekündigt, diese Kosten auch weiterhin selbst tragen zu wollen.
Die Bedeutung der außergerichtlichen Streitschlichtung wird gestärkt. Damit Verbraucher im Streitfall schneller ihre Rechte durchsetzen können, müssen Händler ihre Kunden ab sofort auf bestehende Möglichkeiten einer solchen Schlichtung hinweisen.
Dies ist immer dann für Verbraucher besonders hilfreich, wenn der Kunde bei einem relativ geringen Warenwert anderenfalls davon absehen würde, seine Rechte kostenträchtig vor Gericht durchzusetzen.
Auch der Wegfall von „Hotline-Gebühren“ ist ein großer Vorteil für Verbraucher, die nun nicht mehr in ewig langen Warteschleifen bei teuren Sondernummern landen – ab sofort ist dem Händler der Betrieb kostenpflichtiger Hotlines verboten, wenn ein Kunde ihn im Zusammenhang mit einer bereits erfolgten Bestellung anruft.
Dabei dürfen dem Verbraucher keine Kosten entstehen, die über das gewöhnliche Telefonieren hinausgehen.
Mit der Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie in den einzelnen Mitgliedsstaaten hat die Europäische Union einen großen Schritt Richtung Harmonisierung gemacht.Alle wichtigen Informationen zur neuen Verbraucherrechte-Richtlinie sind in einem Flyer des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Deutschland zusammengefasst.
Der Flyer steht auf folgender Website zum Download zur Verfügung:
http://www.eu-verbraucher.de/de/publikationen/broschueren/