Die Stadtkämmerei erinnert alle Münchner Hundehalterinnen und Hundehalter daran, dass die für 2020 zu entrichtende Hundesteuer am Mittwoch, 15. Januar, fällig wird. Als Hundehalter gilt, wer einen Hund im eigenen oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen aufgenommen hat. Halten mehrere Personen in einem Haushalt einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner. Sollten die Halter sich zukünftig für die Möglichkeit eines Lastschrifteinzugs entscheiden, werden die festgesetzten Beträge zu den Fälligkeitsterminen abgebucht. Sollte der Fälligkeitstermin auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag fallen, erfolgt die Belastung des Bankkontos zum nächsten Werktag. Es wird gebeten, für Kontendeckung zu sorgen.
Wurde bereits ein SEPA Basis Lastschriftmandat erteilt, werden die Forderungen zu den Fälligkeitsterminen von der hinterlegten Bankverbindung (IBAN und BIC) mit der Mandatsreferenz und der Gläubiger-ID DE 34 LHM00000015556 durch die Landeshauptstadt München abgebucht. Es wird darauf hingewiesen, dass im Stadtgebiet der Landeshauptstadt die Hundesteuersatzung vom 18. Dezember 1996 (MüABl. S. 567), zuletzt geändert durch Satzung vom 3. Novemver 2017 (MüABl. S. 469), gilt. Sie enthält eine Reihe von Bestimmungen, die von allen Hundehaltern zu beachten sind.
Anmeldung
Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er ihn aufgenommen hat oder – wenn der Hund ihm durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin zugewachsen ist – innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund vier Monate alt geworden ist, bei der Landeshauptstadt München – Stadtkämmerei, SKA 4.23 – anzumelden. Bei Zuzug eines Hundehalters aus einer anderen Gemeinde ist der Hund innerhalb von zwei Wochen nach Zuzug anzumelden.
Die Anmeldung eines Hundes ist schnell, einfach und problemlos möglich:
– Online unter www.muenchen.de/hundesteuer
– per Fax unter der Nummer 233-20356
– schriftlich bei der Stadtkämmerei, SKA 4.23, Herzog-Wilhelm-Straße 11, 80331 München
– persönlich montags bis freitags von 8.30 bis 12 Uhr in der Stadtkämmerei, SKA 4.23, Herzog-Wilhelm-Straße 11.
Abmeldung
Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, nachdem ihm der Hund abhan- den gekommen oder der Hund verstorben ist oder nachdem der Halter aus der Landeshauptstadt München weggezogen ist, bei der Stadtkämmerei, SKA 4.23, unter Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung abzumelden.