„Ab in den Süden!“ So lautet das Motto in den Wintermonaten, wenn man dem Lieblingshobby ohne Nässe und Kälte nachgehen möchte. Mallorca ist ein Dauerbrenner unter Radsporttreibenden, La Palma unter Mountainbiker:innen mehr als ein Geheimtipp und Rennradler:innen erobern die Küstenstraßen Südafrikas. Alle Ziele sind mit dem Fahrrad schwer zu erreichen, der Trainingspartner muss im Bauch eines Flugzeugs mit. Der pressedienst-fahrrad zeigt, was es dabei zu beachten gilt.
So gut wie jede der großen Fluggesellschaften bietet eine Mitnahme von Fahrrädern an – allerdings verbunden mit Extrakosten. Diese sind abhängig von der jeweiligen Airline und können auch je nach Route variieren. Es ist deshalb wichtig, sich bereits vor der Buchung frühzeitig über die Zusatzkosten zu informieren. Einzelne Gesellschaften ermöglichen sogar spezielle Frühbucherrabatte. Ein Zubuchen am Flughafen ist in der Regel am teuersten, wird auch von einigen Fluggesellschaften nicht akzeptiert. Durch frühe Planungen können die Fluggesellschaften den Gepäcktransport besser organisieren und benötigen so eine Vorlaufzeit von mindestens 24 Stunden.
Fahrräder sind, egal wie verpackt, in den meisten Fällen Sport- oder Sperrgepäck. Bei manchen Airlines kann man ein Sperrgepäckstück anstelle des Aufgabegepäcks kostenlos aufgeben. Dabei muss man aber auf die Beschränkungen achten: Einige Airlines geben Maximalabmessungen an. Üblich ist auch eine Gewichtsobergrenze, die allerdings zwischen 23 und 32 Kilogramm differiert. Mitunter darf Sperrgepäck schwerer sein als normales Aufgabegepäck. Bei Überschreitung der Grenzen ist bestenfalls eine weitere Gebühr fällig, schlimmstenfalls wird die Mitnahme verweigert. Deshalb sollte man vor der Buchung die Hinweise beachten, das Kleingedruckte lesen und im Zweifel eine Hotline kontaktieren.
Fahrrad verpacken, Schäden minimieren
Für den Transport im Flugzeug muss man das Fahrrad verpacken. „Für Schäden am aufgegebenen Gepäck sind die Fluggesellschaften zunächst verantwortlich. Sie versuchen, sich bestmöglich gegen Schadensersatzforderungen abzusichern und bestehen deshalb auf eine Verpackung“, erklärt Sören Hirsch vom Versicherer Linexo by Wertgarantie. Radfahrer:innen sichern sich aber auch selbst ab, denn der Höchstbetrag an Schadensersatz für aufgegebenes Gepäck liegt bei ca. 1.900 Euro, kann bei manchen Fluglinien allerdings aufgestockt werden auf bis zu 5.000 Euro. „Beschädigungen an hochwertigen Rädern und Komponenten sind damit allerdings schwer abzudecken. Deshalb sollte man auch aus eigenem Interesse das Rad gewissenhaft einpacken. Geht beim Transport dennoch etwas schief, unterstützen wir unsere Fahrradversicherten, wenn der Schadenersatz der Airline nicht die Kosten deckt“, sagt Hirsch. Wichtig für jegliche Leistungen: Der während des Transports entstandene Schaden muss unverzüglich am Flughafen gemeldet und ein „Damage-Report“ ausgefüllt werden. Diese Schadenanzeige sollte zusätzlich – sofern vorhanden – direkt an Gepäckversicherung, Hausratversicherung und die Fahrradversicherung gemeldet werden. Nach dem Prinzip der sogenannten subsidären Haftung kommen Leistungen von diesen Versicherungen in Frage. „Schäden während eines Flugtransports sind zwar sehr selten, aber wenn sie vorkommen, natürlich ärgerlich. Man muss in die nächstgelegene Werkstatt und die Reparaturkosten zunächst auslegen. Wer eine Fahrradversicherung hat, hat jedoch gute Chancen, auf den Kosten, die die Airline nicht erstattet, nicht sitzen zu bleiben“, erklärt Hirsch.
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