Die baubegleitende Prüfung einer Immobilie durch einen neutralen Sachverständigen hilft dem Bauherrn, den Zeit- und Kostenrahmen des Projektes einzuhalten. DEKRA empfielt deshalb, nach allen wichtigen Bauabschnitten neutrale Qualitätschecks durchzuführen. Werden Mängel rechtzeitig festgestellt und einvernehmlich beseitigt, beschleunigt
dies das Vorhaben und gibt dem Bauherrn und den ausführenden Firmen zusätzliche Sicherheit.
Zu spät erkannte Baumängel bremsen den Zeitplan und gefährden den Fertigstellungstermin. Gewerke und Bauabschnitte können aufgrund der Nacharbeiten nicht mehr wie geplant miteinander verzahnt werden. Außerdem: Die nachträgliche Mängelbeseitigung verläuft selten reibungslos; Meinungsverschiedenheiten zwischen Bauherr und Baufirmen sind programmiert. DEKRA rät zu sechs baubegleitenden Terminen:
1. Bodenplatte: Zustandsprüfung der Baugrube und Bodenplatte, vor Betonieren, insbesondere bei wasserundurchlässiger Bauweise gemäß DIN 18195 oder WURichtlinie
des DafStb.
2. Keller: Zustandsprüfung von Dränanlagen, Außenwandabdichtungen, Kellerwänden und –decken sowie Treppen, bei wasserundurchlässigem Keller gemäß
DIN 18195 oder WU-Richtlinie des DAfStb: Sichtprüfung des Abdichtsystems.
3. Rohbau: Zustandsprüfung der Innen- und Außenwände, Geschossdecken,
Treppen, Dachkonstruktion, Dachabdichtung und Fenster.
4. Haustechnik Rohinstallation: Zustandsprüfung der Elektro-, Heizungs-, Sanitär-
und Lüftungs-Rohinstallation.
5. Erweiterter Ausbau: Zustandsprüfung der Trockenbauarbeiten (Luftabdichtungen),
Estricharbeiten und des Innenwandputzes.
6. Nach Baufertigstellung: Zustandsprüfung der Innentüren, Schlosserarbeiten, Bodenbelags- und Fliesenarbeiten, Maler-, Tapezier- und Lackierarbeiten, Sichtmauerwerk- und Sichtbetonoberflächen sowie die Zustandsprüfung des Außenwandputzes und der Elektro-, Heizungs-, Sanitär- und Lüftungs-Fertiginstallation.
Werden die hohen Anforderungen des umfangreichen Prüfprogrammes erfüllt, kann zudem das „DEKRA Siegel Immobilienqualität“ erworben werden.
In jedem Fall ist auch eine Luftdichtheitsprüfung nach dem Verfahren B zu empfehlen, da mit dieser Prüfung noch während der Bauphase Probleme aufgespürt und damit leicht und rechtzeitig behoben werden können. Nach Fertigstellung ist laut EnEV das Verfahren A erforderlich. Zu diesem Zeitpunkt festgestellte Mängel sind aufwändiger zu beheben.
DEKRA berät auf der DEUBAUKOM vom 15. bis 18. Januar 2014 in Essen: Halle 3.0 / Stand 453