Was ist eine gerechte Miete für eine Wohnung? In dieser Frage haben Mieter und Vermieter in der Regel ziemlich unterschied-liche Vorstellungen. Da ist ein qualifizierter Mietspiegel mit seiner klaren und übersichtlichen Darstellung der ortsüblichen Vergleichsmieten ein sinnvolles Hilfsmittel zur Kalkulation einer realistischen und gerechten Miete – und zwar sowohl für Mietinteressenten als auch für Wohnungseigentümer.
Die Erfahrung hat zudem gezeigt, dass seit der Einführung des qualifizierten Mietspiegels gerichtliche Streitigkeiten vermieden werden konnten. Deshalb begrüßen sowohl der Mieterverein Dachau und Umgebung e.V. als auch die Vertretung der Eigentümer, der Haus und Grund Stadt und Landkreis Dachau e.V. das Instrument des Mietspiegels.
Die Stadt Dachau hat daher gemeinsam mit der Gemeinde Karlsfeld das GEWOS Institut aus Hamburg mit der Fortschreibung des Mietspiegels beauftragt.
Dieser Mietspiegel ist am 01.04.2020 in Kraft getreten und bleibt bis 31.03.2022 gültig. Für diese Fortschreibung wurden keine neuen Daten erhoben. Es handelt sich vielmehr um eine statistische Fortschreibung des Mietspiegels 2018. Dafür wurde die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zwischen September 2017 und September 2019.
Damit ist von einer Erhöhung der durchschnittlichen Basisnettomiete für vermietete Wohnungen von 3,2 Prozent gegenüber dem Mietspiegel 2018 auszugehen.
Der ab 01.04.2020 geltende Mietspiegel kann auf der Website www.dachau.de heruntergeladen werden. Hier steht auch eine Online Mietspiegelberechnung zur Verfügung.