Angesichts etlicher Medienanfragen zum Coronavirus und möglicher Auswirkungen auf die Kommunalwahl am Sonntag, 15. März, gibt das Wahlamt der Landeshauptstadt einordnende Informationen zum Ablauf des Wahltages. Bei der Kommunalwahl gibt es im Stadtgebiet 755 Wahllokale, die Briefwahl wird in Messehallen in Riem ausgezählt. Rund 14.000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unterstützen die Landeshauptstadt bei der Kommunalwahl ehrenamtlich.
„Wählen gehen ist wie im Supermarkt einkaufen oder U-Bahn fahren – eine Selbstverständlichkeit. Und auch vom theoretischen Ansteckungsrisiko her gesehen ist es vergleichbar. Ich verstehe die Sorgen, die sich manche wegen der täglich neuen Meldungen machen. Was die Kommunalwahl angeht, sind sie aber wirklich unbegründet“, sagt Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle, der bei der Kommunalwahl der Wahlleiter für München ist.
Empfohlen werden die üblichen Hygieneregeln, die vor der Ansteckung mit infektiösen Atemwegserkrankungen schützen. Dazu gehört das Einhalten der Husten- und Niesetikette, sprich sich nicht in die Hände zu husten oder zu niesen, sondern in die Ellenbeuge oder ein Taschentuch, das danach sofort entsorgt wird. Das Robert-Koch-Institut sieht das regelmäßige und gründliche Waschen der Hände mit Seife immer noch als die geeignetste Maßnahme, um die Verbreitung von Viren einzudämmen.
In den Gebäuden der Wahllokale sind flächendeckend Möglichkeiten zum Händewaschen vorhanden. Im Briefwahlzentrum gibt es Möglichkeiten zur Handdesinfektion. Für die Stimmabgabe stellt das Wahlamt wie bei jeder Wahl Stifte zur Verfügung. Jede Wählerin und jeder Wähler kann aber auch einen eigenen Stift zur Stimmabgabe nutzen.
Das Risiko für die Bevölkerung in Bayern, sich mit dem neuartigen Coronavirus zu infizieren, wird vom Robert Koch-Institut (RKI) derzeit als gering bis mäßig erachtet. Personen, die nicht in einem der Risikogebiete waren und keinen Kontakt zu einem am Coronavirus Erkrankten hatten, müssen keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen beachten.
Für eine Verschiebung der Kommunalwahl gibt es keinerlei Grund und es zeichnet sich auch keiner ab.
Sollte sich die Situation unerwartet derart verändern, dass eine Verschiebung des Kommunalwahltermins in Erwägung gezogen werden könnte, wäre das eine Entscheidung des Freistaats Bayern. Die Landeshauptstadt München als Wahlbehörde ist nicht berechtigt, eigenständig den Wahltermin zu ändern.