
Zur Unterstützung der wirtschaftlich von der COVID-19-Pandemie betroffenen städtischen gewerblichen Mieter und Pächter hat der Stadtrat am 29. April 2020 auf Initiative des Kommunalreferats verschiedene Maßnahmen beschlossen. So können städtische gewerbliche Mieter und Pächter, die von der Corona-Krise in der Geschäftsausübung wirtschaftlich negativ betroffen sind und dadurch in einen Liquiditätsengpass gekommen sind, Mietstundungen bzw. den Verzicht auf Miet-/Pachtzahlungen beantragen.
Unter www.muenchen.de/entlastung-gewerbemieten ist das Antragsformular abrufbar. Antragsberechtigt sind insbesondere gewerbliche Mieter und Pächter von Grundstücken und Geschäftsräumen (Büros, Praxen, Gastro, Parkhäuser, Ateliers, etc.) in eigen- und auch den von den Wohnungsbaugesellschaften GWG und GEWOFAG fremdverwalteten städtischen Immobilien, von Landpachtverträgen der Stadtgüter München und von öffentlich-rechtlichen Zuweisungen per Verwaltungsakt der Markthallen München (Großmarkthalle, Märkte, etc.).
Kommunalreferentin Kristina Frank: „Die Stadt München unterstützt ihre Gewebetreibenden während der Corona-Krise. Indem wir Mieten unter bestimmten Voraussetzungen stunden oder auf Mieteinnahmen und -erhöhungen verzichten, nehmen wir den gebeutelten Unternehmer_innen einen Teil ihrer finanziellen Last von den Schultern. Denn auch nach der Corona-Krise brauchen wir unsere inhabergeführten Ladengeschäfte, Gastrobetriebe, Kulturangebote, Marktstandl und Landwirte. Wir stehen an der Seite unserer Vertragspartnerinnen und Vertragspartner. Eine nachhaltige Investition in die Zukunft des Gewerbestandorts München. Vielfalt muss gesichert werden.“