Café-Betreiber betrügt Jobcenter um rund 53.000 Euro

München (ots) – Zu einem Jahr und 8 Monaten Gesamtfreiheitsstrafe
auf Bewährung hat das Amtsgericht München einen 43-jährigen Betreiber
eines Cafés im Münchner Westend und dessen 37- jährige Ehefrau
verurteilt, die im Zeitraum vom April 2012 bis September 2016
unrechtmäßig Arbeitslosengeld II bezogen hatten. Zudem ordnete das
Gericht die Einziehung von Wertersatz für das Erlangte in Höhe von
rund 53.000 Euro gesamtschuldnerisch an.

Aufgrund einer anonymen Anzeige prüften Beamte des Hauptzollamtes
München das Café und stellten im Datenabgleich mit dem Jobcenter
München fest, dass der Betreiber, dessen Ehefrau und deren zwei
Kinder Leistungen vom Jobcenter bezogen, ohne die Einnahmen aus dem
Gastronomiebetrieb anzugeben.

Die Angeklagten wurden wegen gewerbsmäßigen Betrugs in sieben
Fällen schuldig gesprochen, da sie auch in den Folgeanträgen
gegenüber dem Jobcenter Hilfebedürftigkeit vortäuschten, in der
Absicht, sich eine Einnahmequelle von gewisser Dauer und nicht
unerheblichem Umfang zu verschaffen.

Nur aufgrund einer günstigen Sozialprognose konnte die Strafe noch
auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Zudem haben die
Angeklagten die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Anmerkung: Wer Sozialleistungen beantragt oder bezieht hat alle
Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind. Hierzu
zählen insbesondere die Aufnahme einer Tätigkeit (auch einer
selbständigen Tätigkeit), das erzielte Arbeitsentgelt sowie die
Arbeitszeit.

Die Einziehung von Wertersatz nach § 73 c StGB bedeutet,
dass das Gericht zur Befriedigung der Ansprüche des Verletzten die
Einziehung eines Geldbetrages anordnet, der dem Wert des Erlangten
entspricht.

Die Einziehung von Wertersatz ermöglicht die Einziehung
von Geld, wenn der Originalgegenstand der Tat, hier das zu Unrecht
angeeignete Geld, nicht mehr originär aufgefunden werden kann.

Da die Wertersatzeinziehung nicht auf den aus der Straftat
stammenden Gegenstand, sondern nur auf dessen Wert gerichtet ist,
spielt die Frage, woher dieser Wert stammt, keine Rolle, so dass
Gehalt, Konten, Fahrzeuge oder Grundstücke gepfändet werden können.