Bundespolizeidirektion München: Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz: Ohne “triftige Gründe” in Münchner Bahnhöfen unterwegs

Quelle: Bundespolizei Die Münchner Bundespolizei registrierte im Vergleich zur Vorwoche ein deutliches Ansteigen von Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz an Bahnhöfen. Dringende Bitte: Bahnhöfe und Haltepunkt nur zu betreten, und auch Züge und S-Bahnen nur zu benutzen, sofern dafür "triftige Gründe" vorhanden sind!

Im Gegensatz zur Vorwoche registrierten die Streifen der Bundespolizei am Samstag (4. April) ein deutliches Ansteigen von Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz an Münchner Bahnhöfen. In acht Fällen wurden Ordnungswidrigkeitenanzeigen an das Münchner Kreisverwaltungsreferat weitergeleitet.

Bei zahlreichen Kontrollen in Münchner Bahnhöfen und Haltepunkten wurden die Kontrollierten auch stets nach dem Grund ihres Aufenthaltes gefragt. In fünf Fällen am Ostbahnhof und dreimal am Hauptbahnhof reichten mündliche Ermahnungen nicht mehr aus. Acht Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz wurden beim zuständigen Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München angezeigt.

In einigen Fällen wurde der Abstand von Personen zueinander nicht eingehalten, in anderen gab es Verstöße gegen die bayerischen Ausgangsbeschränkungen.

Die Münchner Bundespolizei bittet dringend darum, Bahnhöfe und Haltepunkt nur zu betreten, und auch Züge und S-Bahnen nur zu benutzen, sofern dafür “triftige Gründe” vorhanden sind. Für fast alle Fragen bezüglich der Allgemeinverfügung gibt es entsprechende Antworten unter:

Im Gegensatz zur Vorwoche registrierten die Streifen der Bundespolizei am Samstag (4. April) ein deutliches Ansteigen von Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz an Münchner Bahnhöfen. In acht Fällen wurden Ordnungswidrigkeitenanzeigen an das Münchner Kreisverwaltungsreferat weitergeleitet.

Bei zahlreichen Kontrollen in Münchner Bahnhöfen und Haltepunkten wurden die Kontrollierten auch stets nach dem Grund ihres Aufenthaltes gefragt. In fünf Fällen am Ostbahnhof und dreimal am Hauptbahnhof reichten mündliche Ermahnungen nicht mehr aus. Acht Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz wurden beim zuständigen Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München angezeigt.

In einigen Fällen wurde der Abstand von Personen zueinander nicht eingehalten, in anderen gab es Verstöße gegen die bayerischen Ausgangsbeschränkungen.

Die Münchner Bundespolizei bittet dringend darum, Bahnhöfe und Haltepunkt nur zu betreten, und auch Züge und S-Bahnen nur zu benutzen, sofern dafür “triftige Gründe” vorhanden sind. Für fast alle Fragen bezüglich der Allgemeinverfügung gibt es entsprechende Antworten unter: corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php..