Bundespolizeidirektion München: 15-jähriger Grafftisprayer gefasst

Bundespolizei -Grafftisprayer
Quelle: Bundespolizei Eine von drei Personen, die am S-Bahnhaltepunkt Mittersendling eine dort abgestellt S-Bahn besprüht haben, ein 15-jähriger Münchner, konnte trotz Flucht gefasst werden. Er muss nun mit zivilrechtlichen Forderungen der Deutschen Bahn AG rechnen.

Von drei Personen, die am Freitagabend (3. März) am S-Bahnhaltepunkt Mittersendling eine dort abgestellt S-Bahn besprüht haben, konnte ein 15-jähriger Tatverdächtiger auf der Flucht gefasst werden.

Gegen 21:30 Uhr fielen DB-Mitarbeitern am S-Bahnhaltepunkt Mittersendling drei Personen auf, die eine S-Bahn besprühten. Verständigten Streifen von Landes- und Bundespolizei sowie Mitarbeitern der Deutsche Bahn Sicherheit gelang es im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen einen 15-jährigen Deutschen aufzugreifen. Am Einsatz war auch kurzzeitig ein Helikopter der Bundespolizeifliegerstaffel Oberschleißheim, beteiligt.

An der S-Bahn wurden auf rund 20 qm mehrere “Tags” aufgebracht. Die Schadenshöhe beträgt ca. 1.000 Euro. Die Suche nach den anderen beiden Tatverdächtigen ist Gegenstand weiterer Ermittlungen der Spezialisten der “Koordinierungsgruppe Graffiti”. Der 15-jährige Thalkirchener, der sich nun wegen Sachbeschädigung verantworten muss, wurde nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen einem Erziehungsberechtigten übergeben. Er muss damit rechnen, dass die Deutsche Bahn AG den Schaden zivilrechtlich eintreibt.

Besonders ärgerlich für Reisende und Pendler ist, dass wegen Graffito zu reinigende S-Bahnen ausgestellt werden müssen und deswegen nicht zum Betriebseinsatz kommen. Regelmäßig sind Zugausfälle, Zugverkürzungen und auch Verspätungen die Folge.

Seitens der sachbearbeitenden Bundespolizeiinspektion München wird das Besprühen von S-Bahnen und auch von Bahnanlagen keinesfalls als Kunst gesehen. Es handelt sich um eine Straftat, die der Deutschen Bahn erhebliche Kosten und Aufwand bereitet.

Zeugen von Graffititaten können der Bundes(Polizei) helfen Straftäter zu ermitteln und künftigen Taten vorzubeugen, indem sie verdächtige Beobachtungen, z.B. an S-Bahnabstellanlagen oder in der Nähe von Haltepunkten, umgehend melden. Hilfreich sind u.a. präzise Beschreibungen oder auch Bilder von Tatverdächtigen und deren Bekleidung.