Bootfahren am Marienklausensteg untersagt

Bootfahren am Marienklausensteg untersagt

kein Bild

Das Bootfahren durch die Floßgasse am Marienklausensteg ist bis auf Weiteres verboten. Aufgrund von Schäden am sogenannten Schussboden der Floßgasse besteht erhebliche Unfallgefahr für Bootfahrerinnen und Bootfahrer. Dieses temporäre Bootfahrverbot an der Floßgasse gilt unabhängig von der vom Freistaat Bayern im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus erlassenen Ausgangsbeschränkung.

Sport und Bewegung in der freien Natur, alleine oder ausschließlich mit Angehörigen des eigenen Haus-stands, bleiben erlaubt.