Bei zu viel Promille kann das Auto zwangsversteigert werden

ADAC Hochhaus MünchenADAC Info: Besondere Verkehrsregeln in den Urlaubsländern Die Regeln im Straßenverkehr unterscheiden sich im europäischen Ausland zum Teil gravierend von denen in Deutschland. Damit Urlauber wissen, auf was sie achten müssen, fasst der ADAC die wichtigsten Informationen zusammen:

Italien: In den Sommermonaten (15. Mai bis 15. Oktober) darf nur dann mit Winteroder
Ganzjahresreifen gefahren werden, wenn diese einen Geschwindigkeitsindex
aufweisen, der mindestens dem in der Zulassungsbescheinigung festgesetzten Wert
entspricht.

Wer in Italien mit über 1,5 Promille hinterm Steuer erwischt wird, muss neben einer
hohen Geldbuße auch mit der Enteignung und Zwangsversteigerung seines
Fahrzeugs rechnen, sofern er auch dessen Halter ist.

In die Innenstädte dürfen aufgrund verkehrsbeschränkter Zonen (ZTL / Zona a
Traffico Limitato) oft nur Anlieger fahren. Hier müssen Autofahrer genau auf die
Beschilderung achten, sonst drohen hohe Bußgelder. Außerdem haben Linienbusse
im Straßenverkehr in Italien immer Vorfahrt.

Dänemark: Auch hier kann das Auto beschlagnahmt, zwangsversteigert und
enteignet werden, wenn der Fahrer zu viel getrunken hat. Hier liegt die Grenze bei
2,0 Promille.

Frankreich: An den Ampeln in Frankreich gibt es einige Besonderheiten: Ein rotes
Lichtzeichen in Kreuzform auf der Rückseite der Ampel des Gegenverkehrs zeigt an,
dass dieser rot hat. Bei eigener grüner Ampel ist Linksabbiegen in diesem Fall
erlaubt. Fußgänger haben jedoch Vorrang.

Österreich: Wer bei einem Verkehrsunfall mit Sachschaden die Polizei ruft, obwohl
die Unfallbeteiligten ihre Daten auch untereinander hätten austauschen können, muss
eine „Blaulichtsteuer“ (Unfallmeldegebühr) in Höhe von 36 Euro bezahlen.

Schweiz: Verkehrsverstöße, insbesondere Tempolimitüberschreitungen, werden mit
drastischen Strafen geahndet. Ab 40 km/h zu schnell in einer Tempo-30-Zone oder
80 km/h über dem zulässigen Limit auf Autobahnen droht mindestens ein Jahr Haft.

Slowenien: Wer ein Bußgeld erhält, sollte dies sofort begleichen. Ausländern droht
sonst die Beschlagnahme der Ausweisdokumente und des Fahrzeugs oder der Fahrer
wird in Polizeigewahrsam genommen. Wichtig in diesem Zusammenhang: Bereits bei einer gelben Ampel besteht Haltepflicht.

Kroatien: Unfälle müssen immer der Polizei gemeldet werden. Fahrzeuge, die
sichtbar beschädigt sind dürfen nur mit einer polizeilichen Schadensbestätigung das
Land wieder verlassen.

Ungarn: Bei Bezahlung der Autobahnmaut (Elektronische Vignette) werden die
Kfz-Kennzeichen registriert. Bei den Verkaufsstellen kommt es hierbei jedoch häufig
zu Zahlendrehern. Deshalb müssen Urlauber die Belege genau kontrollieren, bevor
sie sie unterschreiben. Nachträgliche Reklamationen sind teuer und bei falsch
registrierten Kennzeichne drohen hohe Nachforderungen und Bußgelder.